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Teilnahme zwischen Gewerbetreibenden und Angestellten. — 1. Mit-
täterschaft. — 2. Beihilfe. — 3. Anstiftung. — 4. Mittelbare Täter-
schaft. — 5. Mehrtäterschaft. — VII. Strafbare Teilnahme anderer
Personen.
IV. Kapitel.
Die Schuldformen des Kriegswucherdelirtttcss . . . .. 110
§ 1. Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkit . . . *110
I. Die auf dem angeblichen Verletzungscharakter des Kriegs-
wucherdelikts fußende Ansicht von der Straflosigkeit einer lediglich
fahrlässigen Gesetzesübertretung (v. Liszt). — II. Das Kriegswucher-
delikt als Gefährdungsdelikt und die hieraus für die Bestrafung
seiner lediglich fahrlässigen Ubertretung zu ziehende Folgerung. —
III. Der die Bestrafung der Fahrlässigkeit fordernde Standpunkt
des Reichsgerichts und seine Begründung. — IV. Die Bedeutung
der Verordnung vom 23. März 1916 für die Frage nach der
Strafbarkeit des fahrlässigen Kriegswucherdelikts sowohl hinsichtlich
der nach wie der vor der Geltung dieser Verordnung llegenden Fälle-
§ 2. Die vorsätzliche Begehung des Kriegswucherdelikts. Ins-
besondere der Ausschluß des Vorsatzes infolge Irrtums 115
I. Die Kenntnis der Tatumstände (Vorsatz) und die Nichtkenntnis
der Tatumstände (Irrtum) im Sinne der Rechtsprechung des Reichs-
gerichts. Der nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts entschuld-
bare Irrtum über den außerstrafrechtlichen Rechtssatz. Rechtfertigung
der Zugrundelegung des reichsgerichtlichen Standpunkts in der
folgenden Darstellung. — II. Der außerstrafrechtliche Rechtssatz beim
Kriegswucherdelikt. — 1. Die Gesetzestechnik der Kriegswuchergesetze
als Ausgangspunkt der Untersuchung. — a) Die Fälle der Ver-
teilung der Bestandteile eines Kriegswucherstrafsatzes auf verschiedene
Bestimmungen eines Gesetzes. — b) Die Fälle der Verteilung der
Bestandteile eines Kriegswucherstrafsatzes auf verschiedene Be-
stimmungen zweier Gesetze (Blankettstrafgesetzgebung). Der Tat-
bestand der Höchstpreisüberschreitung als nicht hierher gehöriger Fall.
— 2. Die Folgerungen für die Bestimmung des außerstrafrechtlichen
Rechtssatzes beim Kriegswucherdelikt. — a) Die unlösliche Zu-
sammengehörigkeit des außerstrafrechtlichen Rechtssatzes mit dem
strafrechtlichen Rechtssatz in den Fällen unter 1a. — b) Aus-
einanderfallen des außerstrafrechtlichen und des strafrechtlichen Rechts-
satzes in den Fällen unter 10. — III. Die Anwendung des
Prinzips auf den Einzelfall. — IV. Der bedingte Vorsatz beim
Kriegswucherdelikt. — V. Die mögliche Berücksichtigung des Rechts-
irrtums auf Grund der Bundesratsverordnung vom 18. Januar 1917.
§ 3. Die fahrlässige Begehung des Kriegswucherdelikts. Ins-
besondere das Maß der erforderlichen Sorgfaltspflicht 129
I. Der Begriff der Fahrlässigkeit. Insbesondere das Merkmal
der Voraussehbarkeit des Erfolges. — II. Das Maß der Sorgfalts-