Full text: Kriegswucherstrafrecht.

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Teilnahme zwischen Gewerbetreibenden und Angestellten. — 1. Mit- 
täterschaft. — 2. Beihilfe. — 3. Anstiftung. — 4. Mittelbare Täter- 
schaft. — 5. Mehrtäterschaft. — VII. Strafbare Teilnahme anderer 
Personen. 
IV. Kapitel. 
Die Schuldformen des Kriegswucherdelirtttcss . . . .. 110 
§ 1. Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkit . . . *110 
I. Die auf dem angeblichen Verletzungscharakter des Kriegs- 
wucherdelikts fußende Ansicht von der Straflosigkeit einer lediglich 
fahrlässigen Gesetzesübertretung (v. Liszt). — II. Das Kriegswucher- 
delikt als Gefährdungsdelikt und die hieraus für die Bestrafung 
seiner lediglich fahrlässigen Ubertretung zu ziehende Folgerung. — 
III. Der die Bestrafung der Fahrlässigkeit fordernde Standpunkt 
des Reichsgerichts und seine Begründung. — IV. Die Bedeutung 
der Verordnung vom 23. März 1916 für die Frage nach der 
Strafbarkeit des fahrlässigen Kriegswucherdelikts sowohl hinsichtlich 
der nach wie der vor der Geltung dieser Verordnung llegenden Fälle- 
§ 2. Die vorsätzliche Begehung des Kriegswucherdelikts. Ins- 
besondere der Ausschluß des Vorsatzes infolge Irrtums 115 
I. Die Kenntnis der Tatumstände (Vorsatz) und die Nichtkenntnis 
der Tatumstände (Irrtum) im Sinne der Rechtsprechung des Reichs- 
gerichts. Der nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts entschuld- 
bare Irrtum über den außerstrafrechtlichen Rechtssatz. Rechtfertigung 
der Zugrundelegung des reichsgerichtlichen Standpunkts in der 
folgenden Darstellung. — II. Der außerstrafrechtliche Rechtssatz beim 
Kriegswucherdelikt. — 1. Die Gesetzestechnik der Kriegswuchergesetze 
als Ausgangspunkt der Untersuchung. — a) Die Fälle der Ver- 
teilung der Bestandteile eines Kriegswucherstrafsatzes auf verschiedene 
Bestimmungen eines Gesetzes. — b) Die Fälle der Verteilung der 
Bestandteile eines Kriegswucherstrafsatzes auf verschiedene Be- 
stimmungen zweier Gesetze (Blankettstrafgesetzgebung). Der Tat- 
bestand der Höchstpreisüberschreitung als nicht hierher gehöriger Fall. 
— 2. Die Folgerungen für die Bestimmung des außerstrafrechtlichen 
Rechtssatzes beim Kriegswucherdelikt. — a) Die unlösliche Zu- 
sammengehörigkeit des außerstrafrechtlichen Rechtssatzes mit dem 
strafrechtlichen Rechtssatz in den Fällen unter 1a. — b) Aus- 
einanderfallen des außerstrafrechtlichen und des strafrechtlichen Rechts- 
satzes in den Fällen unter 10. — III. Die Anwendung des 
Prinzips auf den Einzelfall. — IV. Der bedingte Vorsatz beim 
Kriegswucherdelikt. — V. Die mögliche Berücksichtigung des Rechts- 
irrtums auf Grund der Bundesratsverordnung vom 18. Januar 1917. 
§ 3. Die fahrlässige Begehung des Kriegswucherdelikts. Ins- 
besondere das Maß der erforderlichen Sorgfaltspflicht 129 
I. Der Begriff der Fahrlässigkeit. Insbesondere das Merkmal 
der Voraussehbarkeit des Erfolges. — II. Das Maß der Sorgfalts-
	        
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