Full text: Kriegswucherstrafrecht.

36 
  
existiert, ein Höchstpreis für den Kleinhandel nicht unter Zugrundelegung eines 
Großhandelspreises zu errechnen ist. 
VI. 1. Den objektiven Tatbestand des Hauptdelikts des Höchst Pr G. sieht 
das Gesetz in dem Überschreiten eines festgesetzten Höchstpreises. Der hier 
vom Gesetz angewandte Terminus läßt es zu, Handlungen der mannigfachsten 
Art unter ihn zu fassen. Das war auch der Zweck bei Wahl dieses Ausdrucks. 
Mit Absicht sind Wendungen vermieden, die nötigen würden, das entscheidende 
strafrechtliche Kriterium in einem bestimmten zivilrechtlichen Vorgang, etwa 
einem Vertragsabschluß zu finden. Die Überschreitung tritt nicht erst unter 
Mitwirkung des auf der Abnehmerseite Beteiligten dadurch ein, daß dieser 
den geforderten Preis bewilligt oder tatsächlich bezahlt. Schon wer für Waren, 
die er zum Kauf anbietet, höhere Preife fordert als nach § 1 des Höchst Pr G. 
für diese Waren zulässig ist, macht sich einer Überschreitung des Gesetzes 
schuldig.#1) Wenn auch das regelmäßige Geschäft, bei dem ein Uberschreiten 
festgesetzter Höchstpreise in Frage kommt, der Kauf ist, so ist auch das nicht 
Begriffserfordernis für eine Überschreitung von Höchstpreisen. Bei jedweder 
Abgabe von Gegenständen kann sie in Frage kommen. Dementsprechend kann 
es für die Verwirklichung des Delikts nicht darauf ankommen, ob vielleicht in 
der Folgezeit infolge vertragswidrigen Verhaltens des einen Vertragsteiles 
oder infolge sonstiger Umstände die Erfüllung des Vertrages, namentlich die 
Zahlung des Preises, unterblieben ist. Wie so einseitig von seiten des Ver- 
käufers der Tatbestand des Gesetzes verwirklicht werden kann, ist dies auch 
von seiten des Käufers möglich.“) 
2. Die Überschreitung von Höchstpreisen kann nicht nur dadurch begangen 
werden, daß ausdrücklich für eine den Höchstpreisfestsetzungen unterliegende 
Ware ein höherer als der festgesetzte Preis gefordert wird. Vielmehr wird 
gerade häufig versucht werden, den Höchstpreis zu umgehen, z. B. dadurch, 
daß ein geringeres als das Einheitsgewicht, auf das sich die Preisfestsetzung 
bezieht, geliefert wird,"s) oder dadurch, daß ungewöhnliche Nebenvorteile aus- 
bedungen werden. Solche Nebenvorteile kann sich der Verkäufer insbesondere 
dadurch zu verschaffen suchen, daß er die Abgabe der verlangten Ware davon 
abhängig macht, daß der Käufer noch eine andere von ihm nicht geforderte 
Ware abnimmt.44) Auch in der Weise kann er ungerechtfertigte Nebenvorteile 
suchen, daß er künstlich eine Extraqualität schafft und die zu verkaufende Ware 
so von dem festgesetzten Höchstpreise zu eximieren sucht.S) Analog liegt der 
  
4#u) S. Urteil des V. Senats vom 26. Januar 1915, Entsch. Bd. 49 S. 8. 
32) Wegen seiner Verantwortlichkeit s. oben unter Vi A. 
43) S. den Fall der Entsch., des IV. Senats vom 7. Mai 1915 in L3Z. 1915 
S. 899. 
*) S. Urteil des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 1. Juli 1916 in Bei- 
blatt zum Bayer. Justizministerialblatt 1916 S. 252. 
45) S. den Fall des Urteils vom I. Senat vom 14. Juli 1915 in JW. 1915 
S. 1205 unter e — Recht 1915 Nr. 689, wo der Verkäufer sich eine besondere Ver-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.