Metadata: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

Beilage 4. 
Formular . 
Verzeichniß 
der im Jahrer bei (Behörde) jzum Gewerbebetrieb im 
Umherziehen ertheilten, beziehungsweise ausgedehnten Wandergewerbescheine. 
  
  
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Bemerl ung. Als Fälle der „Ausdehnung eines Wandergewerbescheince“ sind in dieses Verzeichniß 
nicht bloß die nach § 60 Abs. 2 der Gewerbeordunng und Zifi. II, A. 6 der Bundesrathsordnung vom 31. Ollober 
1883 erfolgenden Ausdehnungen, sondein auieh dicjenigen Fälle einzutragen, in welchen die besondere Abgabe nach- 
bezahlt wird. Ferner sind auch diejenigen Fälle einzutragen, in welchen andere Personen nachträglich zur Mit. 
führung zugelassen werden.
	        
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