Full text: Kriegswucherstrafrecht.

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genaue Berechnung des Anteils jedes Gegenstandes an den Generalunkosten 
nahezu unmöglich.“) Im Fabrikationsgeschäft ist denn auch eine Spezial- 
kalkulation durchaus nicht die Regel. Und selbst wo die Spezialkalkulation 
eingeführt ist, wie in den meisten Maschinenfabriken, Apparatefabriken, 
Gerbereien, Tuchwebereien, besteht, da die Spezialkalkulation nie alle Auf- 
wendungen ergreifen kann, eine Gesamtkalkulation nebenher.) Noch weniger 
läßt sich eine solche Berechnung im Warengeschäft durchführen. Es 
läßzt sich nicht feststellen, inwieweit ein einzelner Geschäftsabschluß beeinflußt 
ist von einer bestimmten kostspieligen Reklame, der teuren Geschäftsmiete, der 
Beschäftigung hochbezahlter Kräfte oder dem große Kosten verursachenden 
Fuhrwesen, das die Ware zu den Kunden schafft. Das hat denn auch im 
kaufmännischen Leben zu dem buchhalterischen Brauch geführt: die General- 
unkosten nicht auf Warenkonto, sondern auf ein besonderes Generalunkoften- 
konto zu verbuchen. 
Ein wirtschaftlich genauer Selbstkostenpreis der Einzelware läßt sich nun 
aber nicht nur wegen der Unmöglichkeit einer exakten Verteilung der General-- 
unkosten, sondern auch mit Rücksicht auf diejenigen stillen Reservestellungen 
nicht ermitteln, die gewissermaßen als Selbstversicherung die Verlustgefahren 
parallelisieren sollen, und die man deshalb technisch als Risikoprämie 
zu bezeichnen pflegt.) Zwar weiß man für einzelne Waren aus der Er- 
fahrung, daß auf ihnen infolge ihrer schnellen Verderblichkeit oder ihrer leichten 
Zerbrechlichkeit eine schätzungsweise feststehende Verlustquote ruht; aber darum 
sind die Zufälle doch zu unberechenbar, als daß mit Hilfe derartig statistischer 
Maßstäbe eine arithmetisch einigermaßen zutreffende Verteilung des Risikos 
auf das einzelne Geschäft durchführbar wäre.v#) 
2. Da sich so der Selbstkostenpreis der einzelnen Ware mit Rück- 
sicht auf die zu den Anschaffungskosten tretenden Zusatzkosten 10) nicht arith- 
metisch genau errechnen läßt, pflegt die kaufmännische Praxis einen in einer 
relativen Zahlengröße (— Prozentzahl) ausgedrückten Durchschnitts- 
aufschlag auf die Ware zu legen.1") Maßstab für diesen Durchschnitts- 
aufschlag sind die Gebräuche der Branche, die nach Handelsplatz und Art des 
  
7) S. besonders Leitner a. a. O. S. 140, s. auch S. 20, 213. 
3) Über Gesamt= und Spezialkalkulation bei der Produktionskostenermittlung 
s. Schmalen bach, Ztschr. f. handelsw. Forschung, 3. Jahrg. (1908/09) S. 57f. 
9) Soweit sich beim Jahresabschluß die bis dahin eingetretenen Wertminde- 
rungen schätzen lassen, kommen sie in der Bilanz in sogenannten Abschreibungen 
zum Ausdruck, deren Quote übrigens stets einen unsicheren Durchschnittswert hat, 
s. Leitner a. a. O. S. 231. 
9a) S. dazu die Ausführungen unten S. 60 f. 
10) Zu denen auch, wenn wir uns an die Analhyse dieser Zusatzkosten bei 
Leitner halten (s. oben Anm. 5), die Risikoprämie gehört. 
11) Die in unserem Text versuchte Erklärung dieses Brauchs wird von der 
handelstechnischen Literatur, soweit ich sehe, nicht gegeben, Leitner d. a. O. 
S. 14 begnügt sich mit der Bemerkung: „Die Kalkulation der Selbstkosten und des 
Verkaufspreises sind zwei verschiedene Dinge... Der Verkaufspreis einer Ware ist 
vielfach eine gegebene Größe, die sich nicht nach der Höhe der Selbstkosten richtet.“
	        
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