Full text: Kriegswucherstrafrecht.

58 
  
daß erst das Verhältnis der Aufwendungen zu dem Umsatz zeigt, ob wirt- 
schaftlich gearbeitet wird.o) Nimmt der Kaufmann an, daß er auf Grund 
der allgemeinen Erfahrungen dieses Verhältnis kenne, so ist es nur zu ver- 
ständlich, wenn er auf ihm seine Gewinnkalkulation von vornherein aufbaut, 
d. h. sie dem Umsatz und damit dem Verkaufspreis anpaßt. Diese Methode, die 
sich so aus einer völlig einwandfreien kaufmännischen Anschauung erklärt, ist auch 
in gar keiner Weise zu beanstanden:#) nur muß man sich vergegenwärtigen, daß 
derselbe Prozentsatz ein mäßiger oder übermäßiger sein kann, je nachdem ob er 
vom Einkaufs= oder vom Verkaufspreis berechnet wird. Denn da der Ver- 
kaufspreis im Verhältnis zu dem Einkaufspreis die größere Zahl ist, ergibt 
ein Teil vom Verkaufspreis einen höheren Betrag als ein Teil vom Einkaufs- 
preis. Und ebenso wie ein gleicher Prozentsatz einen höheren Verdienst ab- 
wirft, wenn er statt vom Einkaufs= vom Verkaufspreis berechnet wird, so ist 
auch der Verdienst ein entsprechend höherer, wenn er, wie dies im Buchhandel 
und beim Handel mit Markenartikeln üblich ist, in Rabattsätzen für den 
Händler besteht, die eine effektive Verminderung seines nominalen Einkaufs— 
preises bedeuten.) 
3. Der Durchschnittsausschlag zeigt den Uüblichen Gewinn an: das 
Gegenstück zu demübermäßigen Gewinn.s) Ob die Innehaltung dieses 
üblichen Gewinns die Rentabilität des Geschäfts sichert, ist eine Frage für sich. 
Die in einem Unternehmen verwendeten Kapitalien können ertragsfähig sein, 
selbst wenn die Gewinnzuschläge unter dem üblichen Durchschnitt bleiben. Um- 
gekehrt kann trotz Uberschreitung dieser Gewinnzuschläge eine Ertragsfähigkeit 
der Kapitalaufwendung fehlen. Rentabilität des Geschäfts und angemessener 
Gewinnzuschlag sind so keinesfalls gleichbedeutend. Sie stehen zueinander 
lediglich im Verhältnis von Zweck und Mittel.s) 
die Jul. Hirsch als Handelssachverständiger der volkswirtschaftlichen Abteilung 
des Kriegsernährungsamts einnimmt, s. unten Anm. 21. 
20) Über die Bedeutung dieses Schlüssels s. Gerstner, Bilanz-Analyse 
Berlin 1912 S. 291f. 
21) Sie als eine „auf Zahlenscheu berechnete Vermengung der Begriffe“ zu 
bezeichnen, wie das Jul. Hirsch in seinem oben Anm. 19 zitierten Referat auf 
der Tagung der Reichs= und Landespreisstellen vom 7. August 1916 (Mitteilungen 
für Preisprüfungsstellen Nr. 11 S. 111) getan hat, halte ich deshalb für leinesfalls 
gerechtfertigt. Wenn Hirsch dabei erklärt: „Berechnen kann man den Nutzen 
nur von den eigenen Kosten, ausdrücken kann man ihn nachträglich auch von 
dem Verkaufspreis“, so ist diese Antithese wohl bestechend, indes nicht überzeugend. 
Der Kaufmann, der gewohnt ist, vom Verkaufspreise seine Prozente zu berechnen, 
wird diese Aufgabe ohne jede Schwierigkeit erfüllen. 
22) 25 93 vom Verkauf sind = 33 35 vom Einkauf, 40935 vom Verkauf — 
67 3 vom Einkauf, 50 5 vom Verkauf = 100 2% vom Einkauf. Ebenso bedeutet ein 
Rabatt von 50 7 soviel wie 100 9 vom Einkaufspreis. 
23) Allerdings ist vor dem übereilten Schluß zu warnen: überall da, wo der 
übliche Gewinn überschritten ist, von einem übermäßigen (d. h. wucherischen) Ge- 
winn zu reden. Dieser verlangt vielmehr eine erhebliche Uberteuerung. Wegen der 
offiziellen Anerkennung dieser Auslegung s. unten Anm. 34 am Ende. 
24) Das verkennt das RG. in den grundlegenden oben Anm. 6 zitierten Urteilen 
des IV. Senats und mit ihm Lobe a. a. O. S. 16. Ebenso wie sie die General- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.