6
Reichsgerichts auf dem Gebiet des Strafrechts durchlöchert worden. Die
Bundesratsverordnung vom 4. Juni 1915 über die Zulassung von Straf-
befehlen bei Vergehen gegen Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen hat
eine erhebliche Entlastung der Strafkammern von erstinstanzlichen Verhand-
lungen herbeigeführt. In der Mehrzahl der Fälle entscheidet die Straf-
kammer auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts als Berufungsgericht.
Revisionsgericht ist dann das Oberlandesgericht. So werden in einem bisher
noch nie gekannten Umfang die Oberlandesgerichte zur Entscheidung wichtiger
und schwieriger Rechtsfragen auf strafrechtlichem Gebiet herangezogen. Eine
Abhängigkeit der Strafkammern von einer durch das Reichsgericht einheitlich
allen Instanzgerichten gegebenen Marschroute kann also auf unserm Frage-
gebiet keinesfalls in dem sonst gekannten Maße zutage treten. Die einzelnen
Oberlandesgerichte werden sich als Revisionsgerichte vielleicht auch nicht so
unverrückbar, wie man es vom Reichsgericht gewohnt ist, auf einen einmal von
ihnen ausgesprochenen Rechtsstandpunkt festlegen. Kein horror pleni hindert
sie, wenn es ihnen richtig erscheint, sich eine veränderte Rechtsanschauung zu
eigen zu machen.
Daß ich die nicht mühelose Arbeit einem nur ephemeren Rechtsgebilde
widmete, verdroß mich nicht. Um so weniger, als die eine oder andere Einzel-
ausführung vielleicht auch über die Spezialmaterie hinaus, für die sie entstanden
ist, Beachtung fordern darf. Aber ganz abgesehen davon: der Friedens-
zustand wird die durch den Krieg geschaffenen Rechtsinstitutionen nicht so
schnell verwehen, wie sie entstanden sind. Ob dauernd ein Teil von dem, was
die Kriegswuchergesetzgebung schuf, in ein Friedensrecht hinüber zu retten sein
wird, bleibe dahingestellt. Aber sicher ist, daß, solange die anormalen durch
den Krieg geschaffenen Wirtschaftsverhältnisse nicht wieder in ihr altes Geleise
zurückgeführt sind, das Kriegswucherstrafrecht ein wichtiges Fundament des
Wirtschaftslebens bleiben wird.
Berlin, Anfang Juni 1916.
Dr. Max Alsberg.