Full text: Kriegswucherstrafrecht.

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Reichsgerichts auf dem Gebiet des Strafrechts durchlöchert worden. Die 
Bundesratsverordnung vom 4. Juni 1915 über die Zulassung von Straf- 
befehlen bei Vergehen gegen Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen hat 
eine erhebliche Entlastung der Strafkammern von erstinstanzlichen Verhand- 
lungen herbeigeführt. In der Mehrzahl der Fälle entscheidet die Straf- 
kammer auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts als Berufungsgericht. 
Revisionsgericht ist dann das Oberlandesgericht. So werden in einem bisher 
noch nie gekannten Umfang die Oberlandesgerichte zur Entscheidung wichtiger 
und schwieriger Rechtsfragen auf strafrechtlichem Gebiet herangezogen. Eine 
Abhängigkeit der Strafkammern von einer durch das Reichsgericht einheitlich 
allen Instanzgerichten gegebenen Marschroute kann also auf unserm Frage- 
gebiet keinesfalls in dem sonst gekannten Maße zutage treten. Die einzelnen 
Oberlandesgerichte werden sich als Revisionsgerichte vielleicht auch nicht so 
unverrückbar, wie man es vom Reichsgericht gewohnt ist, auf einen einmal von 
ihnen ausgesprochenen Rechtsstandpunkt festlegen. Kein horror pleni hindert 
sie, wenn es ihnen richtig erscheint, sich eine veränderte Rechtsanschauung zu 
eigen zu machen. 
Daß ich die nicht mühelose Arbeit einem nur ephemeren Rechtsgebilde 
widmete, verdroß mich nicht. Um so weniger, als die eine oder andere Einzel- 
ausführung vielleicht auch über die Spezialmaterie hinaus, für die sie entstanden 
ist, Beachtung fordern darf. Aber ganz abgesehen davon: der Friedens- 
zustand wird die durch den Krieg geschaffenen Rechtsinstitutionen nicht so 
schnell verwehen, wie sie entstanden sind. Ob dauernd ein Teil von dem, was 
die Kriegswuchergesetzgebung schuf, in ein Friedensrecht hinüber zu retten sein 
wird, bleibe dahingestellt. Aber sicher ist, daß, solange die anormalen durch 
den Krieg geschaffenen Wirtschaftsverhältnisse nicht wieder in ihr altes Geleise 
zurückgeführt sind, das Kriegswucherstrafrecht ein wichtiges Fundament des 
Wirtschaftslebens bleiben wird. 
Berlin, Anfang Juni 1916. 
Dr. Max Alsberg.
	        
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