Full text: Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Erster Band. Deutsches Reich. (1)

Erstes Buch. 
Staatsrechtliche und verwaltungsrechtliche 
Grundlagen. 
Erster Abschnitt. 
Staatsrechtliche Grundlagen. 
§1. Staatsrecht, Verwaltungsrecht#) (Begriffsbestimmung). 
1. Staatsrecht im weiteren Sinne ist der Inbegriff aller Rechts- 
normen, die sich auf den Staat beziehen, also Verwaltung und Verfassung. 
Staatsrecht im engeren Sinne ist die Summe derjenigen Normen, 
die nur die Organisation des Staates betreffen (Verfassungsrecht). 
Allgemeines Staatsrecht ist der Inbegriff derjenigen Normen, welche 
allen Völkern gemeinsam sind. 
Besonderes Staatsrecht ist der Inbegriff der positiven Rechtsnormen 
für einen bestimmten Staat. 
Außeres Staatsrecht umfaßt die Sätze, welche das Rechtsverhältnis 
eines Staates zu den auswärtigen Staaten regeln. Wohl zu unter- 
scheiden ist davon Völker= oder Staatenrecht, oder internationales Recht. 
Dieses ist der Inbegriff der Rechtsnormen, wodurch die gegenseitigen 
Beziehungen zwischen unabhängigen Staaten geregelt werden. 
#nneres Staatsrecht ist der Inbegriff der Rechtsnormen, welche die 
Rechtsverhältnisse innerhalb eines Staates regeln. 
Politik vermittelt die Erreichung der Aufgaben, die dem Staate 
gesetzt sind. 
2. Verwaltungsrecht ist der Inbegriff der Normen, welche die Tätig- 
keit der staatlichen Einrichtungen und Organe regelt. 
Verwaltungslehre umfaßt Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik. 
4) Literatur: v. Rönne, Staatsr. der preuß. Monarchie. 4. Aufl. Leipzig 1883. 
III. 47 ff., Bd. 1 herausgegeben von Zorn in 5. Aufl. 1899; dazu Ergänzungsband: 
Schön, Recht der Kommunalverb. in Preußen. Leipzig 1897. — Loening, Deutsch. 
Verwalt.-R. Leipzig 1884. S. 89 ff. — H. Schulze, Preuß. Staatsr. 2. Aufl. Leipzig 
1888. I. 224 ff., 436 ff. — Bornhak, Preuß. Staatsr. Freiburg 1888. II. 96 ff. 
— E. v. Meier, Verwaltungsr. in v. Holtzendorff, Enzyklop. d. R.-Wissensch. 5. Aufl. 
Leipzig 1890. I. 1169 ff. Grotefend, Preuß. Verwaltungs-R. Berlin 1890. I. S. 71 ff. 
— v. Stengel, Staats-R. des Königr. Preußen. Freiburg 1894. S. 91 ff., 293 ff. 
Schwarz, Staatsrecht. Verwaltungsrecht. 3. Aufl. Berlin 1905. Laband, Staatsr. d. 
Deutsch. R. 4. Aufl. Tübingen 1902. 4 Bde. Zorn, Staats-R. des Deutsch. Reichs. 
2. Aufl. Berlin 1895. — Levin, Offentl. R. des Reichslands Elsaß-Lothringen. I. T. 
Freiburg 1892. Hänel Bd. 1 1892, 2 Bde. 1873—1886, daneben Studien z. D. 
Staatsr. Kurzgefaßte systematische Darstellungen. — Zelle, Handbuch des bffentl. 
u. bürgerl. R. 5. Aufl. Berlin 1904. Graf Hue de Grais, Handbuch der Ver- 
fassung u. Verwaltung in Preußen u. dem Deutschen Reiche. 17. Aufl. Berlin 1906. 
Far das heute gültige Verfassungs= und Verwaltungsrecht in Preußen insbesondere 
Altmann, Handbuch der Verfassung J. 1 
 
	        
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