fullscreen: Volkstümliches aus dem Königreich Sachsen auf der Thomasschule gesammelt. Erstes Heft. (1)

88 Taufe. — Tod und Begräbnis. 
so geht es ihm auch verkehrt. Wird bei der Hochzeit ein 
offnes Grab gesehen, so stirbt eins von dem Paare. Bei 
der Abreise vom Elternhause soll sich die Braut nicht um— 
sehen, sonst bekommt sie großes Heimweh. Wer bei der 
Hochzeit etwas zerbricht, heiratet bald. 
(Siegert lb., Schwarzenberg.) 
4. Vor dem Hochzeitszuge muß sich die Braut ein Geld- 
stück in den Schuh stecken, so wird es ihr nie am Gelde fehlen. 
(Götz IV., Sächs. Schweiz) 
5. Wenn es in den Kranz der Braut regnet oder schneit, 
so wird das Ehepaar reich. (Allgemein.) 
6. Wenn das eben getraute Paar die Kirche verläßt, 
spannt die Dorfjugend einen Bindfaden vor ihm aus: es 
soll sich auslösen, indem es Geld unter sie wirft. 
(Hase Ib., der selbst einmal mit aufgelesen hat. 
Auligk b. Greitzsch.) 
  
Taufe. 
In Linda bei Kohren war es Sitte, daß bei der Taufe 
gespendiert' wurde. Die Burschen gingen vor dem Taufessen 
mit den Mädchen zu Weine; da aß man zum Trunke feine 
Konditorware, sogenanntes Schweizergebackenes'. Beim Tauf- 
essen erhielten die Burschen entweder ein Westenfleckchen 
(seidnen Stoff zur Weste, ohne Futter) oder ein seidenes 
Halstuch. 
Schulkinder konnten Gevatter sein, aber Vater oder 
Mutter mußten sie beim Gevatterstehen vertreten. 
(Pflugbeil lla., Linda 1810.) 
  
Tod und Begräbnis. 
1. Die Schaukel sollen die Kinder nicht langsam aus- 
schaukeln lassen (das sogen: Ausbaumeln'). Denn davon 
würden die Pathen sterben. (Hase Ib., Auligk bei Groisch.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.