88 Taufe. — Tod und Begräbnis.
so geht es ihm auch verkehrt. Wird bei der Hochzeit ein
offnes Grab gesehen, so stirbt eins von dem Paare. Bei
der Abreise vom Elternhause soll sich die Braut nicht um—
sehen, sonst bekommt sie großes Heimweh. Wer bei der
Hochzeit etwas zerbricht, heiratet bald.
(Siegert lb., Schwarzenberg.)
4. Vor dem Hochzeitszuge muß sich die Braut ein Geld-
stück in den Schuh stecken, so wird es ihr nie am Gelde fehlen.
(Götz IV., Sächs. Schweiz)
5. Wenn es in den Kranz der Braut regnet oder schneit,
so wird das Ehepaar reich. (Allgemein.)
6. Wenn das eben getraute Paar die Kirche verläßt,
spannt die Dorfjugend einen Bindfaden vor ihm aus: es
soll sich auslösen, indem es Geld unter sie wirft.
(Hase Ib., der selbst einmal mit aufgelesen hat.
Auligk b. Greitzsch.)
Taufe.
In Linda bei Kohren war es Sitte, daß bei der Taufe
gespendiert' wurde. Die Burschen gingen vor dem Taufessen
mit den Mädchen zu Weine; da aß man zum Trunke feine
Konditorware, sogenanntes Schweizergebackenes'. Beim Tauf-
essen erhielten die Burschen entweder ein Westenfleckchen
(seidnen Stoff zur Weste, ohne Futter) oder ein seidenes
Halstuch.
Schulkinder konnten Gevatter sein, aber Vater oder
Mutter mußten sie beim Gevatterstehen vertreten.
(Pflugbeil lla., Linda 1810.)
Tod und Begräbnis.
1. Die Schaukel sollen die Kinder nicht langsam aus-
schaukeln lassen (das sogen: Ausbaumeln'). Denn davon
würden die Pathen sterben. (Hase Ib., Auligk bei Groisch.)