Es erhellt aus den Aussagen und Geständnissen der verbrecherischen Urheber
des Atteutats vom 28. Juni, daß der Mord von Serajewo in Belgrad ausgeheckt
wurde, daß die Mörder die Waffen und Bomben, mit denen sie ausgestattet waren,
von serbischen Offizieren und Beamten erhielten, die der Narodna Odbrana ange-
hörten, und daß schließlich die Beförderung der Verbrecher und deren Waffen nach
Bosnien von leitenden serbischen Grenzorganen veranstaltet und durchgeführt wurde.
Die angeführten Ergebnisse der Untersuchung gestatten es der k. und k. Re-
gierung nicht, noch länger die Haltung zuwartender Langmut zu beobachten, die sie
durch Jahre jenen Treibereien gegenüber eingenommen hatte, die ihren Mittelpunkt
in Belgrad haben und von da auf die Gebiete der Monarchie übertragen werden.
Diese Ergebnisse legen der k. und k. Regierung vielmehr die Pflicht auf, Umtrieben
ein Ende zu bereiten, die eine beständige Bedrohung für die Ruhe der Monarchie bilden.
Um diesen Iweck zu erreichen, sieht sich die k. und k. Regierung gezwungen,
von der Serbischen Regierung eine offizielle Versicherung zu verlangen, daß
sie die gegen Österreich-Ungarn gerichtete Propaganda verurieilt, das
heißt die Gesamtheit der Bestrebungen, deren Endziel es ist, von der Monarchie
Gebiete loszulösen, die ihr augehören, und daß sie sich verpflichtet, diese ver-
brecherische und terroristische Propaganda mit allen Mitteln zu unter.
drücken.
Um diesen Verpflichtungen einen feierlichen Charakter zu geben, wird die
Königlich Serbische Regierung auf der ersten Seite ihres offiziellen Organs vom
26./13. Juli nachfolgende Erklärung veröffentlichen:
? Die Königlich Serbische Regierung verurteilt die gegen Österreich-Ungarn
gerichtete Propaganda, das heißt die Gesamtheit jener Bestrebungen, deren Ziel es
ist, von der österreichisch-ungarischen Monarchie Gebiete loszutrennen, die ihr ange-
hören, und sie bedauert aufrichtigst die grauenhaften Folgen dieser verbrecherischen
Handlungen.
Die Königlich Serbische Regierung bedauert, daß serbische Offiziere und Beamte
an der vorgenannten Propaganda teilgenommen und damit die freundnachbarlichen
Beziehungen gefährdet haben, die zu pflegen sich die Königliche Regierung durch ihre
Erklärung vom 31. März 1909 feierlichst verpflichtet hatte.
Die Königliche Regierung, die jeden Gedanken oder jeden Versuch einer Ein-
mischung in die Geschicke der Bewohner was immer eines Teiles Österreich-Ungarns
mißbilligt und zurückweist, erachtet es für ihre Pflicht, die Offiziere und Beamten
und die gesamte Bevölkerung des Königreichs ganz ausdrücklich aufmerksam zu
machen, daß sie künftighin mit äußerster Strenge gegen jene Personen vorgehen
wird, die sich derartiger Handlungen schuldig machen sollten, Handlungen, denen
vorzubeugen und die zu unterdrücken sie alle Anstrengungen machen wird.
Diese Erklärung wird gleichzeitig zur Kenntnis der Königlichen Armee durch
einen Tagesbefehl Seiner Majestät des Königs gebracht und in dem offiziellen Organ
der Armee veröffentlicht werden.
Die Königlich Serbische Regierung verpflichtet sich überdies,
1. jede Publikation zu unterdrücken, die zum Haß und zur Verachtung der
Monarchie aufreizt und deren allgemeine Tendenz gegen die territoriale Integrität
der letzteren gerichtet ist,