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2. sofort mit der Auflösung des Vereins = Narodna Odbrana= vorzugehen, dessen
gesamte Propagandamittel zu konfiszieren und in derselben Weise gegen die anderen
Vereine und Vereinigungen in Serbien einzuschreiten, die sich mit der Propaganda
gegen Osterreich- Ungarn beschäftigen. Die Königliche Regierung wird die nötigen
Maßregeln treffen, damit die aufgelösten Vereine nicht etwa ihre Tätigkeit unter
anderem Namen oder in anderer Form fortsetzen,
3. ohne Verzug aus dem öffentlichen Unterricht in Serbien, sowohl was den
Lehrkörper als auch die Lehrmittel betrifft, alles zu beseitigen, was dazu dient oder
dienen könnte, die Propaganda gegen Österreich-Ungarn zu nähren,
4. aus dem Militärdienst und der Verwaltung im allgemeinen alle Offiziere
und Beamte zu entfernen, die der Propaganda gegen Österreich-Ungarn schuldig sind,
und deren Namen unter Mitteilung des gegen sie vorliegenden Materials der König-
lichen Regierung bekanntzugeben, sich die k. und k. Regierung vorbehält,
5. einzuwilligen, daß in Serbien Organe der k. und k. Regierung bei der
Unterdrückung der gegen die territoriale Integrität der Monarchie gerichteten sub.
versiven Bewegung mitwirken,
6. eine gerichtliche Untersuchung gegen jene Teilnehmer des Komplotts vom
28. Juni einzuleiten, die sich auf serbischem Territorium befinden.
Von der k. u. k. Regierung hierzu delegierte Organe werden an den bezüg.
lichen Erhebungen teilnehmen,
7. mit aller Beschleunigung die Verhaftung des Majors Voja Tankkosic und
eines gewissen Milan Ciganovic) serbischen Staatsbeamten, vorzunehmen, welche durch
die Ergebnisse der Untersuchung kompromittiert sind,
8. durch wirksame Maßnahmen die Teilnahme der serbischen Behörden an dem
Einschmuggeln von Waffen und Explosivkörpern über die Grenze zu verhindern,
jene Organe des Grenzdienstes von Schabatz und Loznica, die den Urhebern
des Verbrechens von Serajewo bei dem üUbertritt über die Grenze behilflich waren,
aus dem Dienste zu entlassen und strenge zu bestrafen,
9. der k. u. k. Regierung Aufklärungen zu geben über die nicht zu recht-
fertigenden Außerungen hoher serbischer Funktionäre in Serbien und dem Auslande,
die ihrer offiziellen Stellung ungeachtet nicht gezögert haben, sich nach dem Attentat
vom 28. Juni in Interviews in feindlicher Weise gegen Osterreich-Ungarn auszusprechen,
10. die k. u. k. Regierung ohne Verzug von der Durchführung der in den
vorigen Punkten zusammengefaßten Maßnahmen zu verständigen.
Die k. u. k. Regierung erwartet die Antwort der Königlichen Regierung
spätestens bis Sonnabend, den 25. d. Mts., um 6 Uhr nachmittags.
Eine Memoire über die Ergebnisse der Untersuchung von Serajewo, soweit sie
sich auf die in Punkt 7' und 8 genannten Funktionäre beziehen, ist dieser Note bei-
geschlossen.
Beilage. Die bei dem Gericht in Serajewo gegen den Gabrilo Princip und
Genossen wegen des am 28. Juni d. J. begangenen Meuchelmordes beziehungsweise
wegen Mitschuld hieran anhängige Strafuntersuchung hat bisher zu folgenden Fest.
stellungen geführt:
1. Der Plan, den Erzherzog Franz Ferdinand während seines Aufenthaltes
in Serajewo zu ermorden, wurde in Belgrad von Gabrilo Princip, Redeljko Gabrinovic,