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einem gewissen Milan Ciganovie und Trifko Grabez unter Beihilfe des Majors Voja
Tanklosie ausgeheckt.
2. Die sechs Bomben und vier Browningpistolen, deren sich die Verbrecher als
Werkzeuge bedienten, wurdem dem Princip, Gabrinovic und Grabez in Belgrad von
einem gewissen Milan Ciganovic und dem Major Voja Tankkosic verschafft und übergeben.
3. Die Bomben sind Handgranaten, die dem Waffendepot der serbischen Armee
in Kragujevac entstammen.
4. Um das Gelingen des Attentats zu sichern, unterwies Milan Ciganovic den
Princip, den Gabrinovic und Grabez in der Handhabung der Granaten und gab in
einem Walde neben dem Schießfelde von Topschider dem Princip und Grabez Unter-
richt im Schießen mit Browningpistolen.
5. Um dem Princip, Gabrinovic und Grabez den Übergang über die bosnisch-
herzegowinische Grenze und die Einschmuggelung ihrer Waffen zu ermöglichen, wurde
ein ganzes geheimes Transportsystem durch Ciganovic organisiert. Der Eintritt der
Verbrecher samt ihren Waffen nach Bosnien und der Herzegowina wurde von den
Grenzhauptleuten von Schabatz (Rade Popovic) und Loznica sowie von den Loll-
organen Rudivoj Grbie von Loznica mit Beihilfe mehrerer anderer Personen durch-
geführt.
II. Die serbische Note.
(Norddeutsche Allgemeine Zeitung vom 29. Juli 1914.)
Wien, 27. Juli. Die Note der Königlich Serbischen Regierung vom 12./25. Juli
1914 lautet in dentscher Übersetzung wie folgt:
Die Königliche Regierung hat die Mitteilung der k. und k. Regierung vom
10. d. M. erhalten und ist überzeugt, daß ihre Antwort jedes Mißverständnis zerstreuen
wird, das die freundnachbarlichen Beziehungen zwischen der österreichischen Monarchie
und dem Königreich Serbien zu stören droht.
Die Königliche Regierung ist sich bewußt, daß der großen Nachbarmonarchie
gegenüber bei keinem Anlaß jene Proteste erneuert wurden, die seinerzeit sowohl in
der Skupschtina als auch in Erklärungen und Handlungen der verantwortlichen Ver-
treter des Staates zum Ausdruck gebracht wurden und die durch die Erklärung der
Serbischen Regierung vom 18. März 1909 ihren Abschluß gefunden haben, sowie
weiter, daß seit jener Jeit weder von den verschiedenen einander folgenden Regierungen
des Königreichs noch von deren Organen der Versuch unternommen wurde, den in
Bosnien und der Herzegowina geschaffenen politischen und rechtlichen Zustand zu ändern.
Die Königliche Regierung stellt fest, daß die k. und k. Regierung in dieser Richtung
keinerlei Vorstellung erhoben hat, abgesehen von dem Falle eines Lehrbuches, hinsicht-
lich dessen die k. und k. Regierung eine vollkommen befriedigende Aufklärung erhalten
hat. Serbien hat während der Dauer der Balkankrise in zahlreichen Fällen Beweise
für seine pazifistische und gemäßigte Politik geliefert, und es ist nur Serbien und den
Opfern, die es ausschließlich im Interesse des europäischen Friedens gebracht hat, zu
danken, wenn dieser Friede erhalten geblieben ist.