Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 1 (1)

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Ew. usw beehre ich mich zu ersuchen, sich in vorstehendem Sinne (dem der. 
zeitigen Vertreter des Herrn Viviani) (Sir Edward Grey) (Herrn Sasonow) gegen- 
über auszusprechen und dabei insbesondere der Anschaunng nachdrücklich Ausdruck zu 
verleihen, daß es sich in der vorliegenden Frage um eine lediglich zwischen Österreich- 
Ungarn und Serbien zum Austrag zu bringende Angelegenheit handele, die auf die 
beiden direkt Beteiligten zu beschränken das ernste Bestreben der Mächte sein müsse. 
Wir wünschen dringend die Lokalisierung des Konflikts, weil jedes Eingreifen einer 
anderen Macht infolge der verschiedenen Bündnisverpflichtungen unabsehbare Konsequenzen 
nach sich ziehen würde. 
Einem gefälligen telegraphischen Bericht über den Verlauf Ihrer Unterredung 
werde ich mit Interesse entgegensehen. 
Nr. 2. 
Der KReichskanzler an die Bundesregierungen. 
Vertraulich! Berlin, den 28. Juli 1914. 
Euer pp. wollen der Regierung, bei der Sie beglaubigt sind, folgende Mit- 
teilung machen: 
Angesichts der Tatsachen, die die Ssterreichisch-Ungarische Regierung in ihrer 
Note an die Serbische Regierung bekauntgegeben hat, müssen die letzten Zweifel darüber 
schwinden, daß das Attentat, dem der österreichischungarische Thronfolger und seine 
Gemahlin zum Opfer gefallen sind, in Serbien zum mindesten mit der Konnivenz 
von Angehörigen der Serbischen Regierung und Armee vorbereitet worden ist. Es ist 
ein Produkt der großserbischen Bestrebungen, die seit einer Reihe von Jahren eine 
Quelle dauernder Beunruhigungen für die Osterreichisch-Ungarische Monarchie und für 
ganz Europa geworden sind. 
In besonders markanter Form trat der großserbische Chauvinismus während 
der bosnischen Krisis in die Erscheinung. Nur der weitgehenden Selbstbeherrschung 
und Mäßigung der Ssterreichisch-Ungarischen Regierung und dem energischen Ein. 
schreiten der Großmächte war es zuzuschreiben, wenn die Provokationen, welchen 
Osterreich-Ungarn in dieser Jeit von seiten Serbiens ausgesetzt war, nicht zum Kon- 
flikte führten. Die Zusicherung künftigen Wohlverhaltens, die die Serbische Regierung 
damals gegeben hat, hat sie nicht eingehalten. Unter den Augen, zum mindesten 
unter stillschweigender Duldung des amtlichen Serbiens, hat die großserbische Propa- 
ganda inzwischen fortgesetzt an Ausdehnung und Intensität zugenommen. Es würde 
weder mit der Würde noch mit ihrem Recht auf Selbsterhaltung vereinbar sein, 
wollte die Osterreichisch-Ungarische Regierung dem Treiben jenseits der Grenze noch 
länger tatenlos zusehen, durch das die Sicherheit und die Integrität ihrer Gebiete 
dauernd bedroht wird. Bei dieser Sachlage müssen das Vorgehen sowie die Forde- 
rungen der SÖsterreichisch-Ungarischen Regierung als gerechtfertigt angesehen werden. 
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