Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 1 (1)

— 30 — 
Nr. 13. 
Telegramm des Kaiserlichen Botschafters in Detersburg 
an den Neichskanzler vom 27. Juli 1914. 
Militärattache meldet über Gespräch mit Kriegsminister: 
Sasonow habe diesen letzteren gebeten, mich über die Lage aufzuklären. Der 
Kriegsminister hat mir sein Ehrenwort darauf gegeben, daß noch keine Mobilmachungs- 
ordre ergangen sei. Es würden lediglich vorläufig Vorbereitungsmaßnahmen getroffen, 
aber es sei kein Reservist eingezogen und kein Pferd ausgehoben. Wenn Österreich 
die serbische Grenze überschreiten werde, so werden diejenigen Militärbezirke, die auf 
Osterreich gerichtet sind, Kiew, Odessa, Moskan, Kasan, mobilisiert werden. Diejenigen 
an der deutschen Front, Warschau, Wilna, Petersburg unter keinen Umständen. Man 
wünsche den Frieden mit Deutschland dringend. Auf meine Frage nach dem Zwecke 
der Mobilmachung gegen OÖsterreich erfolgte Achselzucken, und es wurde auf die Diplo- 
matie hingewiesen. Ich sagte dem Minister, daß man die freundschaftlichen Absichten 
bei uns würdige, aber auch die allein gegen Österreich gerichtete Mobilmachung als 
sehr bedrohlich ansehen werde. 
  
Nr. 14. 
Telegramm des Keichskanzlers an den Kaiserlichen Botschafter 
in London vom 27. Juli 1914. 
Von einem Vorschlag Sir Edward Grey's, eine Konferenz in London zu vieren 
abzuhalten, ist hier bisher nichts bekannt. Es ist für uns unmöglich, unseren Bundes- 
genossen in seiner Auseinandersetzung mit Serbien vor ein europäisches Gericht zu 
ziehen. Unsere Vermittelungstätigkeit muß sich auf die Gefahr eines österreichisch- 
russischen Konfliktes beschränken. 
  
Nr. 15. 
Telegramm des Keichskanzlers an den Kaiserlichen Botschafter 
in London vom 25. Juli 1914. 
Die von Sir Edward Grey zwischen österreichisch-serbischem und österreichisch- 
russischem Konflikte gemachte Unterscheidung trifft vollkommen zu. Wir wollen eben- 
sowenig wie England uns in ersteren einmischen, und nach wie vor vertreten wir den
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.