Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 2 (2)

Erneute französische Angriffe bei Perthes wurden unter Verlusten für den 
Feind abgewiesen. 
Nördlich und nordwestlich Massiges (nordwestlich St. Ménehould) griffen 
unsere Truppen gestern an, stießen im Sturm über drei hintereinander liegende 
feindliche Grabenlinien durch und sezten sich in der französischen Hauptstellung 
in einer Breite von zwei Kilometern fest, sämtliche Gegenangriffe der Franzosen, 
die auch nachts fortgesetzt wurden, sind abgeschlagen worden. Wir nahmen 
7 Offiziere, 601  Mann gefangen und eroberten 9 Maschinengewehre, 9 Geschütze 
kleineren Kalibers und viel Material. 
Sonst ist nur erwähnenswert, daß in den Mittelvogesen das erste Gefecht einer 
Schneeschuhtruppe gegen französische Jäger erfolgreich für uns verlief. 
Oestlicher Kriegsschauplatz. In Ostpreußen wurden schwache russische 
Angriffe gegen unsere Stellungen südlich der Memel abgewiesen. 
In Polen nördlich der Weichsel fanden im Anschluß an die gemeldeten 
Kavalleriekämpfe Plänkeleien kleinerer gemischter Truppenabteilungen statt. 
An der Bzura südlich Sochaczew brach ein russischer Nachtangriff unter skarken 
Verlusten des Feindes zusammen. Unser Angriff östlich Bolimow macht trotz 
heftiger Gegenstöße des Feindes Fortschritte. Die Zahl der Gefangenen erhöht sich. 
In den Karpathen kämpfen seit einigen Tagen deutsche Kräfte Schulter an 
Schulter mit den österreichisch= ungarischen Armeen. Die verbündeten Truppen 
haben in dem schwierigen und verschneiten Gebirgsgelände eine Reihe schöner 
Erfolge erzielt. Oberste Heeresleitung. (W. T. B.) 
Die englischen Gewässer als Kriegsgebiet erklärt. 
Berlin, 4. Februar. Der „Reichs-Anzeiger“ veröffentlicht im amtlichen 
Teil folgendes: Bekanntmachung. 
1. Die Gewässer rings um Großbritannien und Irland einschließlich des ge- 
samten englischen Kanals werden hiermit als Kriegsgebiet erklärt. Vom 18. Fe- 
bruar 1915 an wird jedes in diesem Kriegsgebiet angetroffene feindliche Kauf- 
fahrteischiff zerstört werden, ohne daß es immer möglich sein wird, die dabei der 
Besatzung und den Passagieren drohenden Gefahren abzuwenden. 
2. Auch neutrale Schiffe laufen im Kriegsgebiet Gefahr, da es angesichts des von 
der britischen Regierung am 31. Januar angeordneten Mißbrauchs neutraler Flaggen 
und der Zufälligkeiten des Seekrieges nicht ummer vermieden werden kann, daß 
die auf feindliche Schiffe berechneten Angriffe auch neutrale Schiffe treffen. 
3. Die Schiffahrt nördlich um die Shetlandinseln, in dem östlichen Gebiet 
der Nordsee und in einem Streifen von mindestens 30 Seemeilen Breite entlang 
der niederländischen Kiste ist nicht gefährdet. 
Berlin, den 4. Februar 1915. 
Der Chef des Admiralstabes der Marine.   v.  Pohl.    (W   T.   B.)