Object: Bismarcks Staatsrecht.

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mit dem Landesherrn, der seine Residenz dahin nicht verlegen 
kann, wenigstens nur sehr vorübergehend. Da wird es also un= 
abweislich sein, daß bei dem Landesherrn sich mindestens ein 
Kabinettsrat befindet, der den Vortrag hat und die Unterschriften 
herbeiführt, soweit kaiserliche Unterschriften erforderlich sind. Die 
Frage ist nun: soll dieser Kabinettsrat in irgend eine Beziehung 
zu dem Reichskanzler treten oder nicht? Ich kann darin eine 
Meinung nicht bestimmt äußern, sondern nur sagen, daß der 
Wunsch Sr. Majestät des Kaisers sein würde, den Reichskanzler 
nicht absolut ausgeschlossen zu sehen, sondern sich die Möglichkeit 
zu wahren über die Zweckmäßigkeit Allerhöchster Vollziehungen 
mit dem Reichskanzler in Verbindung zu treten. Indessen, es 
kann dies ja auch eine rein persönliche Beziehung sein, und ich 
habe meinerseits nichts dawider, soweit Se. Majestät der Kaiser 
es befehlen würde, aus der Stellung eines Reichskanzlers in die 
eines Kabinettsrats oder eines Adjutanten zurückzutreten. 
Die zweite Frage ist die, die der erste Herr Redner gestellt 
hat, die der Initiative des Landesausschusses, eine Frage, die 
ich unbedenklich zu bejahen bereit bin, ebenso wie die der Ver= 
stärkung des Ausschusses. Es ist nur die Frage, wie diese Ver= 
stärkung zu gewinnen sein wird, ob durch Zusammenziehung der 
zwei oder drei Bezirksvertretungen oder ob durch eine Ergänzung 
aus einem anderen Wahlmodus, sei es aus den Kreistagen oder 
wie sonst. Aber im Prinzip, um dessen Klarlegung es sich heute 
doch nur handelt, habe ich kein Bedenken an diesen beiden Punkten. 
Eine der schwierigsten Fragen ist die Stellung des Reichslandes 
zum Bundesrat. Jede Berechtigung für das Reichsland, Mit= 
glieder des Bundesrats zu ernennen, wenn sie ebenso aus= 
geübt werden soll wie für die übrigen Bestandteile des Reichs= 
gebiets, würde in letzter Instanz nichts weiter sein, als eine 
Vermehrung der preußischen Stimmen von 17 auf 19 oder 20. 
Eine Verschiebung der jetzigen Stimmverhältnisse im Bundesrat 
wäre eine wesentliche Verfassungsänderung, und ich mag für deren 
Initiative die Verantwortung nicht auf mich nehmen, ich glaube, 
sie würde auch wenig Aussicht auf Erfolg haben. 
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