Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 2 (2)

  
hin zurückgetrieben und sogar mit einigen Kompagnien Infanterie den Suezkanal 
zwischen Tussum und Serapeum überschritten. Trotz des Feuers englischer Kreuzer 
und Panzerzüge haben unsere Truppen den Feind während des ganzen Tages 
beschäftigt und seine Ver- 
teidigungsmittel in vollem 
Amfange aufgeklärt. Ein 
  
  
  
  
  
  
englischer Kreuzer ist durch 
unser Geschützfeuer schwer 
beschädigt worden. Unsere 
Avantgarde wird die Füh= 
lung mit dem Feinde auf- 
rechterhalten und den Auf- 
klärungsdienst auf dem öst- 
lichen Ufer des Kanals ver- 
sehen, bis unsere Hauptmacht 
zum Angriff schreiten kann. 
Ein Teil unserer Flotte 
hat Jalta wirksam beschossen 
und an einem anderen Punkte 
ein russisches Schiff versenkt. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
    
 
  
  
  
  
   
   
      
    
   
  
  
  
 
  
 
  
     
 
 
 
 
 
    
  
  
  
  
 
    
  
  
  
  
  
  
Konstantinopel,    
8. Februar. Sonderbericht= 
erstatter der „Agence Télé-     
     
graphique Milli in Bagdad    
und Amara berichten, daß    
die türkischen Truppen, durch  
arabische Krieger verstärkt,   
        
      
die wichtige  Stellung Hawiz    
nördlich von Mohammara     
besetzt haben, wo sich vor=    
    
   
geschobene Posten der Eng-    
länder befanden. (W. T.  B.)     
Englands Mißbrauch der neutralen Flagge. 
London, 8. Februar. Das englische Auswärtige Amt veröffentlicht die folgende Erklärung: 
Die Benutzung einer neutralen Flagge ist als Kriegslist mit gewissen Beschränkungen in der 
Praxis wohl begründet (well established). Wenn Kauffahrer eine andere als ihre nationale 
Flagge führen, so ist ihr einziger Zweck, den Feind zu zwingen, daß er der allgemeinen Ver- 
pflichtung des Seekrieges nachkomme und sich von der Nationalität des Fahrzeuges und dem 
Charakter seiner Ladung durch eine Untersuchung überzeuge, ehe er es beschlagnahmt und vor 
ein Prisengericht bringt. Die englische Regierung hat die Benutzung der britischen Flagge beim 
Feinde stets als ein berechtigtes Mittel zu dem Zwecke angesehen, der Erbeutung zu entrinnen. 
Eine solche Praxis enthält nicht nur keinen Bruch des Völkerrechts, sondern ist durch das