hin zurückgetrieben und sogar mit einigen Kompagnien Infanterie den Suezkanal
zwischen Tussum und Serapeum überschritten. Trotz des Feuers englischer Kreuzer
und Panzerzüge haben unsere Truppen den Feind während des ganzen Tages
beschäftigt und seine Ver-
teidigungsmittel in vollem
Amfange aufgeklärt. Ein
englischer Kreuzer ist durch
unser Geschützfeuer schwer
beschädigt worden. Unsere
Avantgarde wird die Füh=
lung mit dem Feinde auf-
rechterhalten und den Auf-
klärungsdienst auf dem öst-
lichen Ufer des Kanals ver-
sehen, bis unsere Hauptmacht
zum Angriff schreiten kann.
Ein Teil unserer Flotte
hat Jalta wirksam beschossen
und an einem anderen Punkte
ein russisches Schiff versenkt.
Konstantinopel,
8. Februar. Sonderbericht=
erstatter der „Agence Télé-
graphique Milli in Bagdad
und Amara berichten, daß
die türkischen Truppen, durch
arabische Krieger verstärkt,
die wichtige Stellung Hawiz
nördlich von Mohammara
besetzt haben, wo sich vor=
geschobene Posten der Eng-
länder befanden. (W. T. B.)
Englands Mißbrauch der neutralen Flagge.
London, 8. Februar. Das englische Auswärtige Amt veröffentlicht die folgende Erklärung:
Die Benutzung einer neutralen Flagge ist als Kriegslist mit gewissen Beschränkungen in der
Praxis wohl begründet (well established). Wenn Kauffahrer eine andere als ihre nationale
Flagge führen, so ist ihr einziger Zweck, den Feind zu zwingen, daß er der allgemeinen Ver-
pflichtung des Seekrieges nachkomme und sich von der Nationalität des Fahrzeuges und dem
Charakter seiner Ladung durch eine Untersuchung überzeuge, ehe er es beschlagnahmt und vor
ein Prisengericht bringt. Die englische Regierung hat die Benutzung der britischen Flagge beim
Feinde stets als ein berechtigtes Mittel zu dem Zwecke angesehen, der Erbeutung zu entrinnen.
Eine solche Praxis enthält nicht nur keinen Bruch des Völkerrechts, sondern ist durch das