3. Wie die amerilanische Note vorsieht, setzt die angegebene Beschraͤnkung in der Verwendung
der Unterseeboote voraus, daß sich die feindlichen Handelsschiffe des Gebrauchs der
neutralen Flagge und anberer neutraler Abzeichen enthalten. Dabes dürfte es sich von
selbsk verstehen, daß sie auch von einer Bewaffnung sowie von der Telskung sedes lät-
lichen Widerskands absehen, da ein solches völkerrechtswldriges Zerhalten ein dem
Bölkerrecht entsprechendes Zorgehen der Unterseeboote unmöglich macht.
Die von der amerikanischen Keglerung angeregte Regelung der legitimen TLebensmitiel-
zufuhr nach Deutschland erscheint im allgemeinen annehmbar; die Regelung würde sich
selbstverständlich auf dle Seezufuhr beschränken, andererseits aber auch die indirekie Zu-
fuhr über neutrale Häsen umfassen. Die deutsche Regierung würde daher berelt sein,
Erkldrungen der In der amerlkanischen Note vorgesehenen Art abzugeben, so daß die aus-
schließliche Zerwendung der eingeführten Lebensmittel für die friedliche Zivilbevölkerung
gewährleisket sein würde. Daneben muß aber die deuische Regierung Weri darauf
legen, daß ihr auch die Zufuhr anderer der friedlichen VBolkswirtschaft dienenden Koh-
stoffe einschließlich der Futtermittel ermöglicht wird. Zu diesem Zwecke hätten die feind-
lichen KRegierungen die in der Freiliste der Londoner Seekriegsrechts-Erklärung erwähnten
RKohskoffe frei nach Deutschland gelangen zu lassen und die auf der TListe der relativen Konter-
bande stehenden Stoffe nach den gleichen Grundsätzen wie die Lebensmittel zu behandeln.
Die deuische Regierung gibt sich der Hoffnung hin, daß die von der amerikanischen
Regierung angebahnte Verständigung unier Berücksichtigung der vorstehenden Bemerkungen
zustande kommt, und daß auf diese Weise die friedliche neutrale Schiffahrt und der friedliche
neutrale Handel unter den Rückwirkungen des GSeckrieges nicht mehr als unbedingt nötig zu
leiden haben werden. Solche Rückwirkungen würden sich übrigens noch wesenilich verringern
lassen, wenn — worauf bereits in der deutschen Note vom 16. Februar hingewiesen worden
[k. — Uittel und Wege gefunden werden könnten, um die Zufuhr von Kriegsmaterial aus
neutralen nach kriegführenden Staaten auf Schiffen irgendwelcher Flagge auszuschließen.
Ihre definitive Stellungnahme muß sich dse deutsche Kegierung selbstverständlich bis zu
demsenigen Zestpunkt vorbehalten, in welchem sie auf Grund weiterer Mitteilungen der
amerikanischen Regierung in der Lage ist, zu übersehen, welche Verpflichtungen die britische
Regierung ihrerselts zu übernehmen bereit ist. (W. T. B.)
Siegreiche Nahkämpfe in der Champagne.
Großes Hauptauartier, 2. März.
Westlicher Kriegsschauplatz. Erneute wieder mit starken Kräften angesetzte
Angriffe in der Champagne brachen meist schon in unserem Feuer unter gewaltigen
Verlusten für den Feind zusammen. Nahkämpfe an einzelnen Stellen waren durch-
weg für uns siegreich. Unsere Stellungen blieben fest in unserer Hand.
Im Argonnenwald eroberten wir mehrere Gräben, machten 80 Gefangene und
erbeuteten 5 Minenwerfer.
Angriffe auf Bauquois wurden blutig abgewiesen.
Die in den Vogesen in den letzten Tagen von uns errungenen Vorteile wurden
trotz heftiger Gegenangriffe festgehalten. Gestrige Abendangriffe der Franzosen nord-
östlich Celles waren für den Feind besonders verlustreich.
Oestlicher Kriegsschauplatz. ZKussische Zorstöße südöstlich und südlich des
Auguskower Waldes waren erfolglos. — ZKussische Nachtangriffe nordösilich Comcza und
östlich Hlock wurden zurückgeschlagen. Oberste Heeresleitung. (W. T B.)