Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 2 (2)

3. Wie die amerilanische Note vorsieht, setzt die angegebene Beschraͤnkung in der Verwendung 
der Unterseeboote voraus, daß sich die feindlichen Handelsschiffe des Gebrauchs der 
neutralen Flagge und anberer neutraler Abzeichen enthalten. Dabes dürfte es sich von 
selbsk verstehen, daß sie auch von einer Bewaffnung sowie von der Telskung sedes lät- 
lichen Widerskands absehen, da ein solches völkerrechtswldriges Zerhalten ein dem 
Bölkerrecht entsprechendes Zorgehen der Unterseeboote unmöglich macht. 
Die von der amerikanischen Keglerung angeregte Regelung der legitimen TLebensmitiel- 
zufuhr nach Deutschland erscheint im allgemeinen annehmbar; die Regelung würde sich 
selbstverständlich auf dle Seezufuhr beschränken, andererseits aber auch die indirekie Zu- 
fuhr über neutrale Häsen umfassen. Die deutsche Regierung würde daher berelt sein, 
Erkldrungen der In der amerlkanischen Note vorgesehenen Art abzugeben, so daß die aus- 
schließliche Zerwendung der eingeführten Lebensmittel für die friedliche Zivilbevölkerung 
gewährleisket sein würde. Daneben muß aber die deuische Regierung Weri darauf 
legen, daß ihr auch die Zufuhr anderer der friedlichen VBolkswirtschaft dienenden Koh- 
stoffe einschließlich der Futtermittel ermöglicht wird. Zu diesem Zwecke hätten die feind- 
lichen KRegierungen die in der Freiliste der Londoner Seekriegsrechts-Erklärung erwähnten 
RKohskoffe frei nach Deutschland gelangen zu lassen und die auf der TListe der relativen Konter- 
bande stehenden Stoffe nach den gleichen Grundsätzen wie die Lebensmittel zu behandeln. 
Die deuische Regierung gibt sich der Hoffnung hin, daß die von der amerikanischen 
Regierung angebahnte Verständigung unier Berücksichtigung der vorstehenden Bemerkungen 
zustande kommt, und daß auf diese Weise die friedliche neutrale Schiffahrt und der friedliche 
neutrale Handel unter den Rückwirkungen des GSeckrieges nicht mehr als unbedingt nötig zu 
leiden haben werden. Solche Rückwirkungen würden sich übrigens noch wesenilich verringern 
lassen, wenn — worauf bereits in der deutschen Note vom 16. Februar hingewiesen worden 
[k. — Uittel und Wege gefunden werden könnten, um die Zufuhr von Kriegsmaterial aus 
neutralen nach kriegführenden Staaten auf Schiffen irgendwelcher Flagge auszuschließen. 
Ihre definitive Stellungnahme muß sich dse deutsche Kegierung selbstverständlich bis zu 
demsenigen Zestpunkt vorbehalten, in welchem sie auf Grund weiterer Mitteilungen der 
amerikanischen Regierung in der Lage ist, zu übersehen, welche Verpflichtungen die britische 
Regierung ihrerselts zu übernehmen bereit ist. (W. T. B.) 
Siegreiche Nahkämpfe in der Champagne. 
Großes Hauptauartier, 2. März. 
Westlicher Kriegsschauplatz. Erneute wieder mit starken Kräften angesetzte 
Angriffe in der Champagne brachen meist schon in unserem Feuer unter gewaltigen 
Verlusten für den Feind zusammen. Nahkämpfe an einzelnen Stellen waren durch- 
weg für uns siegreich. Unsere Stellungen blieben fest in unserer Hand. 
Im Argonnenwald eroberten wir mehrere Gräben, machten 80 Gefangene und 
erbeuteten 5 Minenwerfer. 
Angriffe auf Bauquois wurden blutig abgewiesen. 
Die in den Vogesen in den letzten Tagen von uns errungenen Vorteile wurden 
trotz heftiger Gegenangriffe festgehalten. Gestrige Abendangriffe der Franzosen nord- 
östlich Celles waren für den Feind besonders verlustreich. 
Oestlicher Kriegsschauplatz. ZKussische Zorstöße südöstlich und südlich des 
Auguskower Waldes waren erfolglos. — ZKussische Nachtangriffe nordösilich Comcza und 
östlich Hlock wurden zurückgeschlagen. Oberste Heeresleitung. (W. T B.) 
 
	        
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