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des Königs machte einen niederschmetternden Eindruck auf Heer und Volk. Es enistand elne
allgemeine Berwirrung und die Gefahr innerer Anordnungen, was uns drei Minister bewogen
hat, unsere Kegierungssunklionen auch weiterhin ouszuüben und die begonnenen Berhandlungen,
welche mii Erfolg zu Ende geführt wurden, fortzusetzen, indem dle Waffen als Staalseigentum
im Lande verblieben und Heer und Volk ruhig nach Hause zurückkehren konnten, wodurch ohne
Zweisel das Land vom schließlichen Unlergange gerettet wurde.
Die Regierung hat nicht zusammen mit der königlichen Familie das Land verlassen, mit
Ausnahme des Ministerpräsldenten, welcher allein weder die Regierung repräsenliert noch namens
derselben irgendwelche Entscheldungen kreffen kann. König Nikolaus hat nicht zum Zwecke der
Ermutüigung der Truppen und zum Widerstande ein Mütglied seines Hauses und drei Regierungs-
mitglieder im Lande zurückgelassen, da diese drei Milglieder der Regierung von der Abreise des
Königs nichts gewußt haben und schließlich hal König Nikolaus weder von Skutari noch von
Medua oder von Jialien aus weder Geiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Mirko noch der
königlichen Kegierung oder General Janko VBukotic irgendwelche Anordnungen dahin erteilk, daß
das Heer sich auf Skutari zurückziehen solle.
Dodgoriha, 4. Februar (a. St.) 1916.
(Unierschriften): Drinz Mirko, J. Bukotic, M. Kadulovic, R. Dopovic, K. Gsesovie.
Wie das k. u. k. Telegraphen-Korrespondenzbureau erfährt, hat das Frledensansuchen, welches
König Nikolaus unter dem 31. Dezember (a. Sk.) an Seine k. u. k. Apostolische Majestät
gerichtet hatte, in deuischer #lebersetzung solgenden Wortlaul:
„An Seine Kaiserliche und Königliche Apostolische Majeskdt Franz Josef I., Wien.
Eure Majestät!
Nachdem Ihre Truppen heuie meine Haupistadi besetzt haben, befindet sich die
montenegrinlsche Regierung in der Nolwendigkeit, sich on die k. u. k. Regierung zu wenden,
um sie unier Einstellung der Feindseligkeiten um Frleden zwischen den Siaaten Eurer
Kalserlichen Majesiäl und meinem Lande zu bitien. Da die Bedingungen eines glück.
lichen Slegers hart sein können, richte ich im voraus an Eure Masestat die Bitte, sich
für einen Frieden einzusetzen, der ehrenvoll und würdig des Drestiges eines Volles ist,
das in früheren Zeiten Ihr Hohes Wohlwollen, Ihre Achlung und Ihre Sympathien
genossen hat. Ihr edles und ritterlich empfindendes Herz wird, hoffe ich, diesem Volke
keine Demütigung antun, welche es nicht verdient. gez. Nicolas.“
Am Tage darauf (den 14. Januar 1016) erfolgte das Antworttelegramm Seiner k. u. k.
Aposiolischen Majestäl und der k. u. k. Regierung, welche laulele:
An Seine Masestät König NUlkolaus von Montenegro.
„Es gereicht mir zur Genugluung, daß Eure Masestät sich bereit erklären, den nun-
mehr zwecklos gewordenen Widerskand aufzugeben. Die Bedingungen der Einstkellung
der Feindseligkeiten sind Euerer Majestät bereits im Wege meines Armeeoberkommandos
bekannigegeben worden. Auf den Vorschlag der monienegrinischen Keglerung wird
derselben dle Antwort meiner Fegierung zugehen. Franz Josef.“
Enlsprechende Telegramme sind gleichzellig zwischen der montenegrinischen und der österreichtsch-
ungarischen Regierung gewechseli worden.
Wie am 17. Februar bekannigemacht wurde, hat die k. u. k. Regierung, einer Bitlte der
in Monienegro zurückgebliebenen monienegrinischen Minister enisprechend, den Versuch unler-
nommen, ein Schreiben der genannken montenegrinischen Würdenträger an ihren In Frankreich
weilenden König durch Dermittlung der könlglich spanischen Regierung an seine Zestimmung
gelangen zu lassen. Einer Miteilung der zu diesem Zwecke in Anspruch genommenen neutralen
Stelle zufolge, haben sich der beabsichligten Zusiellung unvorhergesehene von Frankreich aus-
gehende Hindernisse in den Weg gestellt, die es unmöglich machten, die montenegrinische Bitli-
schrift um die Ernennung von Friedensunterhändlern König Nikolaus auszuhdndigen. (W. T. B.)
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