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* Kriegserklärung Deutschlands an Portugal.
7*½r Berlin, 9. März. Die „Nordd. Allg. Z.“ veröffentlicht folgendes: Am 23. Februar
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* hat die portugiesische Regierung die in portugiesischen Häsen liegenden deutschen
* Schiffe beschlagnahmt. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Vorganges erhielt
5 der Kaiserliche Gesandte in Lissabon Dr. Rosen Auftrag, gegen die Maßnahme zu
⅛ protestieren und ihre Aufhebung zu verlangen. Die betreffende Note wurde am
* 27. Februar der portugiesischen Regierung übergeben. Ungeachtet dieser Tatsache
* verbreitete die portugiesische Regierung in Lissabon in ihrer offiziösen Presse die Nach—
richt, daß eine deutsche Protestnote überhaupt nicht existiere; in der portugiesischen
Kongreßsitzung leugnete der Justizminisier sogar offiziell das Vorhandensein der Note
7* ab. Die von dem Kaiserlichen Gesandten verlangte Richtigstellung der Dreßnotiz
unterblieb. Erst am 4. März erschien der hiesige portugiesische Gesandte im Auftrage
7“ seiner Kegierung im Auswärtigen Amt, um eine Note zu übergeben, welche die
* deutsche Forderung ablehnte. Eine Abschrift dieser Note wurde am selben Tage dem
* Kaiserlichen Gesandten in Lissabon übergeben. Daraufhin erhielt dieser die An-
Z weisung, der portugiesischen Regierung die nachstehend wiedergegebene Erklärung
* zuzustellen. Die Uebergabe dieser Erklärung soll heute (9. d. M.) in CLissabon
; erfolgen. Eine Abschrift derselben wurde dem hiesigen portugiesischen Gesandten
* übermittell.
* „Seit Kriegsbeginn hat die portugiesische Regierung durch neutralitätswidrige
7 Handlungen die Feinde des Deutschen Reichs untersiützt. Englilschen Truppen wurde
’ in vier Fällen der Durchmarsch durch Mozambique gestattet. Die Berforgung
* deutscher Schiffe mit Kohlen wurde verboten. Ein neutralitätswidrig ausgedehnier
Aufenthalt englischer Kriegsschiffe in portugiesischen Häfen wurde zugelassen, England
. die Zenutzung Madeiras als Flottenstützdunkt gewährt. Der Entente wurden Geschütze
F und Kriegsmateriel der verschiedensten Art, England überdies ein Torpedoboot-
* zerstörer verkauft. Deutsche Kabeln wurden unterbrochen. Das Archiv des Kaiser-
Iichen Vizekonsulats in Mossamedes wurde beschlagnahmt.
Expeditionen wurden nach Afrika entsandt und offen als gegen Deutschland gerichtet
* bezeichnet. An der Grenze von Deuitsch-Südwestafrila und Angola wurde der
deutsche Bezirksamtmann Dr. Schultze, Jena, sowie zwei Offiziere und Mannschaften
durch eine Einladung über die Grenze nach Naulila gelockt, dort am 19. Oktober 10914
für verhaftet erklärt, und, als sie sich ihrer Fesinahme zu entziehen suchten, zum
Teil niedergeschossen, die Leberlebenden mit Gewalt gefangengenommen. Retorsions=
maßnahmen unserer Schutztruppe folgten. VBon Deutschland abgeschnitten, handelte
die Schutztruppe in der durch das portugiesssche Borgehen hervorgerufenen Annahme,
daß Dortugal sich mit uns im Kriegezustande befinde. Die portugiesische Regierung
remonstlierte wegen der letzteren Vorgänge, ohne die ersteren zu erwähnen, und
beantwortete unser Verlangen, uns mit unseren Kolonialbehörden einen ungehinderten
chiffrierten Telegrammverkehr zwecks Aufklärung des Sachverhalts zu verschaffen,
überhaupt nicht.
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