Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 4 (4)

      
    
    
    
        
     
  
Võlter und dem ehrlichen Wunsch der Kaiferlichen Regierung, diese vor allen Trübungen zu 
bewahren, entspricht.“ 
Die Mitteilung gibt dann einen kritischen Rückblick auf die Entwicklung des U-Boot--Kriegs 
und die Verträge mit Amerika und sagt im Anschluß daran: 
„Der Grundsatz der amerikanischen Regierung, ihre Bürger von feindlichen Handelsschissen 
nicht fern zu halten, wurde von England und seinen Alllierten dazu benutzt, Handeksschiffe für 
den Angriff zu bewassnen. So können nämlich Kauffahrteischiffe die U. BZoote leicht zersiören 
und sich im Falle des Mißglückens ihres Angriffs durch die Anwesenheit amerikanischer Bürger 
an Zord gesichert glauben. 
Der Besehl des Waffengebrauchs wurde ergänzt durch die Weisung an die Führer der 
Handelsschiffe, falsche Flasgen zu führen und die U.Boote zu rammen; die Nachrichten über 
aucgezahlte Drämien und Verleihung von Ehrenzelchen an erfolgreiche Handelsschiffsführer 
zeigen die Wirlung dieser Besehle. Dliesem englischen Borgehen haben sich die VBerbündeten 
angeschlossen. 
Jetzt steht Deutschland vor der Tatsache: 
5) daß eine völkerrechtswidrige Zlockade (vgl. amerlkanische Note an England vom S. No- 
vember 1915) selt einem Jahre den neutralen Handel den deutschen Häfen fernhält und Deutsch- 
lands Ausfuhr unmöglich machi, 
b) daß völkerrechtswidrige Verschärfungen der Konterbande--Bestimmungen (siehe amerikanische 
Note an England vom s. November 1915) seit elneinhalb Jahren den für Deutschland in Frage 
lommenden Seeverkehr der neutralen Nachbarländer verhindern, 
ß) daß völkerechiswidrige Eingriffe in die Dosi (ssehe amerikanisches Memorandum an Eng- 
land vom 10. Januar 1916) sede Zerbindung Deutschlands mit dem Ausland zu verhindern 
streben, 
d) daß sostkematisch geskeigerte Zergewaltigung der Neutralen nach dem Grundsatz „Macht 
über Recht“ den Verkehr mit Deutschland über die Landgrenzen unterbindet, um die Hunger- 
biockade der friedlichen Bevölkerung der Zentralmächie zu vervollskändigen, 
e) daß Deutsche, die von unseren Feinden auf See angetroffen werden, ohne Räcssccht 
darauf, ob Kämpfer oder Nichtkämpfer, der Freiheit beraubt werden, 
s) daß unsere Gegner ihre Handelsschiffe für den Angriff bewaffnet und dadurch die Ver— 
wendung des U-Bootes nach den Grundsätzen der Londoner Deklaration unmöglich gemacht 
haben (siehe deutsche Denkschrist vom 8. Februar 1916). 
Das englische Weißbuch vom s. Januar 1916 über die Unterbindung des deutschen Handels 
rühmt, daß durch diese Maßnahme Deutschlands Ausfuhrhandel sast völlig unterbunden, seine 
Einfuhr vom Belieben Englands abhänglg gemacht (K. 
Die Kalserliche Regierung dars hoffen, daß gemäß den freundschaftlichen Beziehungen, die 
in einer hundertfährigen Zergangenhelt zwischen den besden VBölkern bestanden haben, der hier 
dargelcgte Standpunkt trotz der durch das Dorgehen unserer Feinde erschwerten Berftändigung 
zwischen beiden Zölkern von dem Volk der VDerelnigten Staaten gewürdigt werden wird. 
(W. T. B.) 
#i Br. E. ESrl- WF. 
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Schwere englische Verluste am Tigris. 
Konstantinopel, 10. März. Das Hauptquartier meldet: Nachdem der Feind 
an der Irakfront östlich von Felahie keinen Erfolg mit seinen unvorbereiteten Angriffen 
gehabt hatte, hatte er seit einem Monat zu allen möglichen Mitteln seine Zuflucht 
genommen, um sich unseren Stellungen zu nähern. In den letzten Tagen hatte der 
Feind sich bis auf 150 bis 200 Meter unseren vorgeschobenen Schützengräben genähert 
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