Võlter und dem ehrlichen Wunsch der Kaiferlichen Regierung, diese vor allen Trübungen zu
bewahren, entspricht.“
Die Mitteilung gibt dann einen kritischen Rückblick auf die Entwicklung des U-Boot--Kriegs
und die Verträge mit Amerika und sagt im Anschluß daran:
„Der Grundsatz der amerikanischen Regierung, ihre Bürger von feindlichen Handelsschissen
nicht fern zu halten, wurde von England und seinen Alllierten dazu benutzt, Handeksschiffe für
den Angriff zu bewassnen. So können nämlich Kauffahrteischiffe die U. BZoote leicht zersiören
und sich im Falle des Mißglückens ihres Angriffs durch die Anwesenheit amerikanischer Bürger
an Zord gesichert glauben.
Der Besehl des Waffengebrauchs wurde ergänzt durch die Weisung an die Führer der
Handelsschiffe, falsche Flasgen zu führen und die U.Boote zu rammen; die Nachrichten über
aucgezahlte Drämien und Verleihung von Ehrenzelchen an erfolgreiche Handelsschiffsführer
zeigen die Wirlung dieser Besehle. Dliesem englischen Borgehen haben sich die VBerbündeten
angeschlossen.
Jetzt steht Deutschland vor der Tatsache:
5) daß eine völkerrechtswidrige Zlockade (vgl. amerlkanische Note an England vom S. No-
vember 1915) selt einem Jahre den neutralen Handel den deutschen Häfen fernhält und Deutsch-
lands Ausfuhr unmöglich machi,
b) daß völkerrechtswidrige Verschärfungen der Konterbande--Bestimmungen (siehe amerikanische
Note an England vom s. November 1915) seit elneinhalb Jahren den für Deutschland in Frage
lommenden Seeverkehr der neutralen Nachbarländer verhindern,
ß) daß völkerechiswidrige Eingriffe in die Dosi (ssehe amerikanisches Memorandum an Eng-
land vom 10. Januar 1916) sede Zerbindung Deutschlands mit dem Ausland zu verhindern
streben,
d) daß sostkematisch geskeigerte Zergewaltigung der Neutralen nach dem Grundsatz „Macht
über Recht“ den Verkehr mit Deutschland über die Landgrenzen unterbindet, um die Hunger-
biockade der friedlichen Bevölkerung der Zentralmächie zu vervollskändigen,
e) daß Deutsche, die von unseren Feinden auf See angetroffen werden, ohne Räcssccht
darauf, ob Kämpfer oder Nichtkämpfer, der Freiheit beraubt werden,
s) daß unsere Gegner ihre Handelsschiffe für den Angriff bewaffnet und dadurch die Ver—
wendung des U-Bootes nach den Grundsätzen der Londoner Deklaration unmöglich gemacht
haben (siehe deutsche Denkschrist vom 8. Februar 1916).
Das englische Weißbuch vom s. Januar 1916 über die Unterbindung des deutschen Handels
rühmt, daß durch diese Maßnahme Deutschlands Ausfuhrhandel sast völlig unterbunden, seine
Einfuhr vom Belieben Englands abhänglg gemacht (K.
Die Kalserliche Regierung dars hoffen, daß gemäß den freundschaftlichen Beziehungen, die
in einer hundertfährigen Zergangenhelt zwischen den besden VBölkern bestanden haben, der hier
dargelcgte Standpunkt trotz der durch das Dorgehen unserer Feinde erschwerten Berftändigung
zwischen beiden Zölkern von dem Volk der VDerelnigten Staaten gewürdigt werden wird.
(W. T. B.)
#i Br. E. ESrl- WF.
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Schwere englische Verluste am Tigris.
Konstantinopel, 10. März. Das Hauptquartier meldet: Nachdem der Feind
an der Irakfront östlich von Felahie keinen Erfolg mit seinen unvorbereiteten Angriffen
gehabt hatte, hatte er seit einem Monat zu allen möglichen Mitteln seine Zuflucht
genommen, um sich unseren Stellungen zu nähern. In den letzten Tagen hatte der
Feind sich bis auf 150 bis 200 Meter unseren vorgeschobenen Schützengräben genähert
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