Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 5 (5)

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lE-tn französischer Kreuzer versenkt. — 1000 Mann mit der versenkten 
B¾- -6 „Gallia“ ertrunken. 
9r Berlin, 13. Oktober. Eins unserer AInterseeboote hat im Mittelmeer am 
7*#n 2. Oktober den als Unterseeboolsjäger gebauten französischen kleinen Krenzer 
9*•6# „Rigel“ durch zwel Torpedoschüsse und am 4. Olkober den französischen Hilfs- 
*5 kreuzer „Gallia“ durch einen Torpedoschuß versenkt. Von den an Bord der 
„Gallia“ befündlichen serbischen und französischen Truppen, die sich auf dem Wege 
* nach Saloniki befanden, sind etlwa 1000 Mann umgekommen. Das Schiff sand 
l- innerhalb 15 Minuten. 
6 Der Chef des Admiralstabes der Marine. (W. T. B.) 
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ODOeel ngriff feindlicher Flugzeuggeschwader auf Süddeutschland. 
* Berlin, 13. Oltober. (Amtlich) Der im heutigen Heeresbericht erwähnte 
seindliche Geschwaderslug über Süddeutschland ist nach den vervollständigten amt. 
t lichen Feststellungen folgendermaßen verlaufen: 
Am 12. Oltober 1916 zwischen 3 und s Uhr nachmittags stießen mehrere feind- 
"““ liche Flugzeuggeschwader, im ganzen 40 bis 50 Flugzeuge, in unser süddeutsches 
" Seimatsgebiet vor. 
9 Die auf Donaueschingen, Allmenshofen, Hüfingen, Eschweiler bei Neustadt, Has- 
lach im Kinzig-Tal und Rottweil abgeworfenen Bomben richteten keinerlei militärischen 
r Sachschaden an. Sie beschädigten in geringfügigem UAmfange Drivateigentum und 
verletzten einige Zivilpersonen leicht. In Tübingen fiel eine Bombe auf ein Reserve- 
* lazarett, wobei zwel Kinder in dem benachbarten Garten erschlagen wurden. Außer 
* den Kindern fielen den Angriffen in Tübingen und Oberndorf zusammen noch sieben 
Personen zum Opfer. Die Zahl der Verletzten beträgt im ganzen 26. 
* Von den angreifenden Flugzeugen find 9, darunter ein englisches, durch unsere 
* Flieger und unser Abwehrfeuer zum Absturz gebracht worden. Der Feind hat mithin 
* bei dem erneuten Angriff auf friedliche deutsche Ortschaften seinen militärisch belang- 
* losen Erfolg mit einem recht empfindlichen eigenen Verlust bezahlen müssen. 
     
   
  
  
  
  
  
     
  
Sperre des norwegischen Fahrwassers für U-Boote Krieg— 
führender. 
Kristiania, 13. Oktober. (Meldung vom Norsk Telegram--Bureau.) Eine bkönigliche 
VBerordnung von heute bestimmt: Ul-Zoote, für den Kriegsgebrauch ausgerüsfet und einer krieg- 
führenden Macht angehörend, dürfen sich im norweglschen Fahrwasser nicht bewegen oder auf. 
halten. Wird dieses Berbot übertreten, so laufen sie Gefahr, mit Waffengewalt angegriffen zu 
werden. Das Berbot hindert nicht, daß ein U-Boot wegen schweren Wetters oder Havarie 
norwegisches Gebiet aufsucht, um Menschenleben zu retten. Das Fahrzeug soll dann innerhalb 
des Gebietes in Oberwasserskellung gehalten werden und die Natlonalslagge und das inter- 
nationale Signal für die Deranlassung selner Anwesenhest gehißt haben. Das Fahrzeug soll 
das Geblet verlassen, sobald der Grund, der seine Anwesenhelt veranlaßt hat, fortfällt. 
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