Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 6 (6)

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Vorstoß in die russische Stellung bei Kirlibaba. 
Wien, 6. Februar. Amtlich wird verlautbart: 
Oestlicher Kriegsschauplah. Nordöstlich von Kirlibaba fließen Abteilungen 
des Feldjägerbataillons Nr. 26 in die feindliche Hauptstellung vor, machten 20 RKussen 
nieder und verschütteten die feindlichen Grüben. Bei Comanesei wurde ein feindlicher 
Jagdflieger durch Luftkampf zur Notlandung gezwungen. 
Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Lage unverändert. 
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. 
v. Hoefer, Feldmarschalleutnant. (W. T. B. 
Das Wesen der deutschen Sperrgebietserklärung. 
Berlin, 6. Februar. In der neutralen Dresse wird vielfach die Auffassung vertreken, die 
deutsche Sperrgebielserkldrung vom 1. Februar 1917 sei eine Zlockadeerkldrung, der gegenüber 
man zunächstabwarten müsse, ob die Blockode effektiv sei, Um danach sein weiteres Handeln einzurichten. 
Diese Auffassung verkennt das Wesen der deutschen Sperrgebietserklärung vollständig, und 
es muß deshalb mit aller Deutlichkeit vor ihr gewarnt werden. Sperrgebletserklärung und 
Blockade haben nur eins gemeinsam, nämlich das Ziel, den Feind vom Seeverkehr abzusperren. 
Genau so, wie England dieses Ziel gegenüber Deutschland nicht im Wege einer Zlockade, sondern 
durch Schaffung von Gefahrzonen für die Schiffahrt zu erreichen suchte, genau ebenso will 
Oeutschland setzt durch seine Sperrgebietserklärung dleselbe Waffe gegen England anwenden, 
um England vom Seeverkehr seinerseits obzusperren. England hat bereits am 3. November 1914 
die Nordsee „zum Kriegsgebiet“ erklärt. Mit dieser Erklärung hat es angedroht, daß die gesamie 
Nordsee für seglichen friedlichen Handelsverkehr gesperrt sel, daß dort die friedüche Schiffahrt 
den ernstesten Gefahren durch Minen und Kriegsschiffe ausgeseht sel, und daß Handelsschiffe, 
die troßdem dieses Gebiet zu durchfahren suchten, dles auf eigene Gefahr kun würden. England 
sah aber schon bald ein, daß es trotz dieses von ihm damals willkürlich und entgegen allem Bölker= 
recht erklärten Kriegsgebiets sein Ziel, Deulschlands Frauen und Kinder dem Hungertkode zu über- 
liefern, nicht erreichen würde. Deshalb erließ es am 11. März 1918 sene berüchtigle Order in 
Councll, bei deren Ausführung es schließlich so weit ging, die Neutralen auf RKatlonen zu setzen, 
sie zu blockieren. Als auch diese Maßnahme troh zweifähriger brutalster Durchfährung das Ber, 
hungern Deutschlands immer noch nicht zur Folge hatte, erklärte England aom 20. Januar 1917 
nochmals einen Teil der Nordsee zum Kriegsgebiet. Zweismal also hat England einen Teil der 
hohen See gesperrt. Zweimal hat es erklärt, daß dersenige, der sich in dieses gesperrte Gebiet 
begebe, Gefahr laufe, und zwar nicht nur Gefahr laufe für sein Schiff, sondern auch für das 
Leben aller an Bord befindlichen Menschen. Ohne Rücksicht auf die Rechte der Neutralen und 
die RKechte des friedlichen Handelsverkehrs hat England somit den Zegriff eines Kriegsgebiets 
geschaffen, dessen Wesen ist: Ankündigung einer genau begrenzten Gefahrzone unter Androhung 
ungenannter Gefahren für Schiff und Leben seiner Besatzung, ungehemmte Krliegführung gegen 
seden Schiffsverkehr innerhalb dieses Gebietes. 
Deutschland ist nunmehr diesem englischen Beisplel gefolgt. Seine Sperrgebietserklarung 
unterscheidet sich nur dorin von den englischen Kriegsgebietserklärungen, daß es neutrale Küsten 
nicht mit einbegrifsen hat. Genau wie die englischen Kriegsgebielgerkldrungen keine Blockade- 
erklärungen sind oder sein wollen, genau ebensowenig hat die deutsche Erklärung mit einer 
Blockadeerklärung gemein. Das deutsche Sperrgebiel ist ein Gebiet, das nicht passieri werden r 
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kann, ohne daß Schiff und Besathung sich der Gefahr der Vernichtung aussehen. In diesem 
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1996
	        
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