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Die Delegationen der VBerbündeten sind in Lebereinsiimmung mit dem wiederholt kund-
gegebenen Standpunkt lhrer Regierungen der Ansicht, doß die Leitsähze des russischen Vorschlags
* eine dislutable Grundlage für einen solchen Frieden bilden können.
* Die Delegationen des VBierbundes sind mit elnem sofortigen allgemeinen Frieden ohne
* gewaltsame Gebiekserwerbungen und ohne Kriegsenischäbigungen eiaverstanden.
Es muß aber auödrücklich darauf hingewlesen werden, daß sich sämtliche setzt am Krtiege
beielllgten Mächte innerhalb einer angemessenen Frist ausnahmslos und ohne seden RKückhalt zur
genauesten Zeobachtung der alle Zölker in gleicher Weise bindenden Bedingungen verpflichten
müssen, wenn die Voraussetzungen der russischen Darlegung erfällt sein sollen.
Eine gewaltsame Aneignung von Gebieien, die während des Krieges besetzi worden sind,
llegt nicht in den Absichten der verbündeten Regierungen.
Es liegt nicht in der Absicht der VBerbündeten, eines der Bölker, die in diesem Kriege lhre
politische Selbständigkeit verloren haben, dieser Selbskändigkeit zu berauben.
Die Frage der staaklichen Zugehörigkeit nationaler Gruppen, die keine staalliche Selbständigkeit
besitzen, kann nach dem Siandpunkte der Vierbundmächte nicht zwischenstaatlich geregelt werden.
Sie ist im gegebenen Falke von jedem Staat mit seinen Zölkern selbständig auf verfassungs-
mäßigem Wege zu lösen.
Desgleichen bildet nach Erkldrungen von Staatsmännern des VBierbundes der Schutz des
Fechis der Minoritäten einen wesentlichen Bestandteil des verfassungsmäßigen Selbstbestimmungs-
rechts der Bölker. Auch die Regierungen der Derbündeien verschaffen diesem Grundsahe,
soweit er praktisch durchführbar erscheint, überall Geltung.
Die verbündeten Mächte haben mehrfach die Möglichkeit betont, daß nicht nur auf den
Ersat der Kriegskosten, sondern auch auf den Ersatz der Kriegsschäden wechselseitig verzichtet
werden könnie. Hiernach würden von seder kriegführenden Macht! nur die Aufwendungen
für lhre in Kriegsgefangenschaft geratenen Angehörigen sowie die im eigenen Gebiet durch völker-
rechtswidrige Gewaltakte den Zi#langehörigen des Gegners zugefügten Schäden zu ersetzen sein.
Oie Rückgabe der während des Krieges gewaltsam in Besitz genommenen Kolonialgebiete
ist ein wesentlicher Bestandieil der deutschen Forderungen, von denen unter keinen Umständen
abgegangen werden kann. Ebenso enispricht die russische Forderung der alsbaldigen Räumung
solcher vom Feinde besehten Gebiete den deutschen Absichten. Bei der Natur der deutschen
Kolonlalgebleie scheint, von den früher erörterten grundsählichen Erwägungen abgesehen, die
Ausübung des Selbsibestimmungsrechts in den von der russischen Delegation vorgeschlagenen
Formen zurzeit nicht durchfährbar.
Die von der russischen Delegation im Anschlusse an die eben erörterten sechs Dunkte vor-
geschlagenen Grundsätze für den wirtschaftlichen Zerkehr finden die uneingeschränkte Zustimmung
der Delegationen der verbündeten Mächte.
In Erwiderung hierauf erklärte der Führer der russischen Delegation nach längerer Debatte,
die Del- gaion sei troß noch bestehender Meinungsverschiedenheiten der Ansscht, daß die in
der Antwort der Mächte des Vierbundes enthaltene offene Erklärung, keine aggressiven Absichten
zu hegen, die faktische Möglichkeit bieie, sofort zu Verhandlungen über einen allgemelnen
Frieden unter allen kriegsführenden Staaten zu schreiten. Mit Rücksicht hierauf schlägt die
russische Delegation eine zehntägige Unterbrechung der Verhandlungen vor, beginnend
heute abend und endigend am 4. Jannar 1918, damit die BZölker, deren Fegierungen sich
den hier geführten VBerhandlungen über einen allgemeinen Frieden noch nicht angeschlossen
haben, die Möglschkeit geboten wird, sich mit den jeht aufgesiellten Hrinzipien eines sold en
Friedens bekannizumachen. Nach Ablauf dieser Frisfk müssen die Verhandlungen unier allen
Umständen fortgeseht werden.
Der Führer der russischen Delegation sprach seine Bereitwilligkeit aus, sogleich in die
Besprechung j.ner Einzelheiten einzutreten, dle auch für den Fall allgemeiner Friedens-
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