Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 7 (7)

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Die Delegationen der VBerbündeten sind in Lebereinsiimmung mit dem wiederholt kund- 
gegebenen Standpunkt lhrer Regierungen der Ansicht, doß die Leitsähze des russischen Vorschlags 
* eine dislutable Grundlage für einen solchen Frieden bilden können. 
* Die Delegationen des VBierbundes sind mit elnem sofortigen allgemeinen Frieden ohne 
* gewaltsame Gebiekserwerbungen und ohne Kriegsenischäbigungen eiaverstanden. 
Es muß aber auödrücklich darauf hingewlesen werden, daß sich sämtliche setzt am Krtiege 
beielllgten Mächte innerhalb einer angemessenen Frist ausnahmslos und ohne seden RKückhalt zur 
genauesten Zeobachtung der alle Zölker in gleicher Weise bindenden Bedingungen verpflichten 
müssen, wenn die Voraussetzungen der russischen Darlegung erfällt sein sollen. 
Eine gewaltsame Aneignung von Gebieien, die während des Krieges besetzi worden sind, 
llegt nicht in den Absichten der verbündeten Regierungen. 
Es liegt nicht in der Absicht der VBerbündeten, eines der Bölker, die in diesem Kriege lhre 
politische Selbständigkeit verloren haben, dieser Selbskändigkeit zu berauben. 
Die Frage der staaklichen Zugehörigkeit nationaler Gruppen, die keine staalliche Selbständigkeit 
besitzen, kann nach dem Siandpunkte der Vierbundmächte nicht zwischenstaatlich geregelt werden. 
Sie ist im gegebenen Falke von jedem Staat mit seinen Zölkern selbständig auf verfassungs- 
mäßigem Wege zu lösen. 
Desgleichen bildet nach Erkldrungen von Staatsmännern des VBierbundes der Schutz des 
Fechis der Minoritäten einen wesentlichen Bestandteil des verfassungsmäßigen Selbstbestimmungs- 
rechts der Bölker. Auch die Regierungen der Derbündeien verschaffen diesem Grundsahe, 
soweit er praktisch durchführbar erscheint, überall Geltung. 
Die verbündeten Mächte haben mehrfach die Möglichkeit betont, daß nicht nur auf den 
Ersat der Kriegskosten, sondern auch auf den Ersatz der Kriegsschäden wechselseitig verzichtet 
werden könnie. Hiernach würden von seder kriegführenden Macht! nur die Aufwendungen 
für lhre in Kriegsgefangenschaft geratenen Angehörigen sowie die im eigenen Gebiet durch völker- 
rechtswidrige Gewaltakte den Zi#langehörigen des Gegners zugefügten Schäden zu ersetzen sein. 
Oie Rückgabe der während des Krieges gewaltsam in Besitz genommenen Kolonialgebiete 
ist ein wesentlicher Bestandieil der deutschen Forderungen, von denen unter keinen Umständen 
abgegangen werden kann. Ebenso enispricht die russische Forderung der alsbaldigen Räumung 
solcher vom Feinde besehten Gebiete den deutschen Absichten. Bei der Natur der deutschen 
Kolonlalgebleie scheint, von den früher erörterten grundsählichen Erwägungen abgesehen, die 
Ausübung des Selbsibestimmungsrechts in den von der russischen Delegation vorgeschlagenen 
Formen zurzeit nicht durchfährbar. 
Die von der russischen Delegation im Anschlusse an die eben erörterten sechs Dunkte vor- 
geschlagenen Grundsätze für den wirtschaftlichen Zerkehr finden die uneingeschränkte Zustimmung 
der Delegationen der verbündeten Mächte. 
In Erwiderung hierauf erklärte der Führer der russischen Delegation nach längerer Debatte, 
die Del- gaion sei troß noch bestehender Meinungsverschiedenheiten der Ansscht, daß die in 
der Antwort der Mächte des Vierbundes enthaltene offene Erklärung, keine aggressiven Absichten 
zu hegen, die faktische Möglichkeit bieie, sofort zu Verhandlungen über einen allgemelnen 
Frieden unter allen kriegsführenden Staaten zu schreiten. Mit Rücksicht hierauf schlägt die 
russische Delegation eine zehntägige Unterbrechung der Verhandlungen vor, beginnend 
heute abend und endigend am 4. Jannar 1918, damit die BZölker, deren Fegierungen sich 
den hier geführten VBerhandlungen über einen allgemeinen Frieden noch nicht angeschlossen 
haben, die Möglschkeit geboten wird, sich mit den jeht aufgesiellten Hrinzipien eines sold en 
Friedens bekannizumachen. Nach Ablauf dieser Frisfk müssen die Verhandlungen unier allen 
Umständen fortgeseht werden. 
Der Führer der russischen Delegation sprach seine Bereitwilligkeit aus, sogleich in die 
Besprechung j.ner Einzelheiten einzutreten, dle auch für den Fall allgemeiner Friedens- 
  
      
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