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Artikel VIII. Die Herflellung der öffenilichen und privalen Rechisbeiehungen, der Auslausch
der Kriegsgesangenen und der Zivilinlernierten, die Amnesliefraze sowie die Frage der Behandlung
der m die Gewall des Gegners geratenen Handelsschisse werden in Einzelverlrägen mit der
Mrainischen Vollsrepublil geregelt, welche einen wesentlichen Bestandteil des gegenwörligen
Friedensvertrages bilden und, soweil tunlich, gleichzeilig mit diesem in Kraft treten.
Artikel 1X. Die in diesem Friedensverlrag gelrosfenen Bereinbarungen bilden ein unteil-
bares Ganzes.
Artike! XJK. Zei der Auslegung dieses Verlrages sind für die Beziehungen wwischen
Deuischland und der Ulraine der deutsche und der ukrainische Texl, fär die Beziehungen zwischen
Oesterreich-Angarn und der Ukraine der deutsche, der ungarische und der ukrainische Terl, für
die Beziehungen zwischen Bulgorien und der Okraine der bulgarische und der ulrainische Tert
und für die Zeziehungen zwischen der Türkei und der kraine der türlische und der ukrainische
Texl maßgebend.
Schlusbestimmung. Der gegenwärtige Friedensverlrag wird ralißziert werden. Die
Ratißkalionsurkunden sollen tunlichstf bald in Wien ausgelauscht werden. Der Friedensvericag
tritt, soweil darin nichts anderes bestimmt isk, mil seiner Ralisskalion in Krast.
Ausgeserligt in fünffacher Urschrifi in Zreft. Citow am 9. Februar 1018.
" ge . (Unterschriften).
Der m Artikel VoIII vorgesehene deutsch ukrainische Zufahverlrag isi gleichsalls am heuligen
Tage unierzeichnet worden. Er enthäll Besüummungen über solgende Gegensi inde: Wider,
herstellung der konsularischen Beziehungen, Wiederherstellung der Staatsverträge, Wieder-
herstellung der Drivatrechte, Ersah für Zivilschében, die durch Kriegsgesetze oder völkerrechts-
widrige Akte angerichtet worden sind. Austausch der Kriegsgesangenen und Zinilinternierlen,-
Hflege der Grabskätten der in Feindesland Gesallenen, Fürsorge für Rückwanderer, Ammestic,
Behandlung der in die Gewalt des Gegners gesallenen Kauffahrteischifse. (Nach W. T. B.)
Fede des Kaisers über die Erzwingung des Friedens.
Homburg v. d. Höhe, 10. Febrnar. Bei einer Huldigung, die aus Anlaß des
Friedensschlusses mil der U#kraine die Homburger dem Kaiser darbrachten, erwiderte Seine
Masstäl auf eine Ansprache des Bürgermeil#
Er sagte u. o.: „Es hat unser Herrget entschieden mit unserem deutschen Volke noch
elwas vor, deswegen hat er es in di: Schule genommen, und ein seder ernikhaft und klac
Denkende unter Euch we#ed Mir zugeben, daß es nolwendig war. Wir gingen es folsche
Wege. Der Herr hat uns durch diel b. #c Schule darauf bingemiesen, wo w##r hin sollen.
Zu gleicher Zeit isk die Welt aber nicht auf dem lichtigen Wege gewesen, und w.r die Geühichte
versolgt hat, kann brobachlen, wie es unser Herrgott mit cinem Voste nach dem andern
versucht hat, die Welt auf den richtigen Weg zu bringen. Den Bôöl. kern ist es nicht gelungen.
Das Jmische Reich ist versunken, das sränkische zersallen und das alle Deutsohe Reich auch.
Iun hat er uns Aufsgaben gesieltt. Wir Deutschen, die wit no# Idcale haben, sollen für
die Herbeiführung besserer Zeiten wirken, wir sollen kämpfen für Recht, Treue und ESiltlichkeil.
Inser Herrgott will den Frieden haben, aber einen solch. n, in dem die Welk sich onstrengt,
das Rechle und das Gute zu lun. Wir sollen der Welt den Frieden bringen, wir werden
es tun auf jede Art. Gestern is's im Gätlichen gelungen. Der Femd, der, von unseren
Heeren geschlagen, einsicht, daß es nichts mehr nützt zu fechten, und der uns die Hand ent-
gegenhält, der erhält auch unsere Hand. Wir schlagen ein. Aber der, welcher den Frieden
nicht annehmen will, sondern im Gegenteil teines eigenen und unseres Volkes UnNiut ver.
gießend, den Frieden nicht haben will, der musi dazu gezwungen werden. Das ist jetzt unsere
Aufgabe, dafür müssen jetzt allce wirken, Männer und Frauen. Düt den Nachbarvöllern wollen
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