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Wehrmacht, einen Erfolg errungen, dessen weltgeschichtliche Größe erst spätere Generationen In 8
seinem volten Umsang würdigen werden. Euer Maͤjesiat bilte ich aus diesem Anlaß, melne .
ehrerbietigsianlückwünsiskehuldvollsientgegentrehmenzuwollen.Siesindgcfmgenvontiefck IX
Dankbarkeit für das, was mit Gottes Hilfe vollbracht worden ist, und von unerschütterlicher 3
Zuversicht darauf, dasi auch auf den übrigen Kampfplaͤtzen der Krieg mit dem Eiege unseret s-
gerechlen Gache endigen wird. Alleruntertänigst gez. Gras v. Herkling.“
Seine Masestél der Kaiser hat dem Reichskanzler darauf mit solgendem Telegramm erwidert:
„Der durch den Frieden mit Rumänien vollendele Abschluß des Krieges lm Osten erfüllt
auch mich mit Kolzer Freude und Dankbarkeil. In nie versagender Vaterlondsliebe erkämpft
sich das deutsche Volk dank Gottes gnäbigem Beislande unter glänzender milil#rischer Führung
und mil Hüse einer kraftvollen Staalskunfi Schritt für Schritt den Weg zu einer glücklichen
Jukunft. Meinen Dank auch Ihnen und Ihren Mitarbeitern aus diesem Anlaß zu übermitteln,
isl mir ein aoufrichtiges Bedürfais. Gotl wird uns helfen, den Kampf, zu dessen Weilerführung
uns die friedensfeindliche Hallung der noch gegen uns die Wassen führenden Mächte zwingt,
auch weiterhin zu beslehen und zum Wohle Deutschlands und seiner Verbündeten siegreich
abzuschließen. gez. Wilhelm I. B.= (W. T. B.)
Der Frledensvertrag mit Kumänien. (Abtretung der Dobrudscha. —
Neue Grenzen gegen Oesterreich-Augarn. — Besondere Wirtschafts-
abkommen.)
Verlin, 7. Mal. Der heute unterzeichnete Friedensvertrag zwischen Deulschlond, Oefslerrcich.
Angarn, Bulgarien und der Türkei einerseils und Kumänien anderseits besagt in der Einleitung,
daß die genannten Mschte beschlossen haben, die in Bufsica am s. März 1018 unterzeichneten
Friedenspräliminarien in einen endgülligen Friedensvertrag umzugestalten.
Das I. Kapitel betrisst die Wiederherstellung von Frieden und Frcundschaft und besagt In
Actikel 1, daß der Kriegszustand beendet isl und daß die vertragschließenden Teile enischlossen
sind, sortan in Frieden und Freundschaft mitcinander zu leben. In Artikel 2 wird bestimmt,
daß die diplomatischen und konsularischen Zezsehungen zwischen den vertragschließenden Teilen
sofort nach der Rotiskkotion des Friedensvertrages wieder ausgenommen werden und daß wegen
der Zulassung der beiderscitigen Konsuln weitere Vereinbarungen vorbchalten bleiben.
Kapitel II regell die Demobilisserung der rumdänischen Streitkräfte, die unmittelbar nach der
Unterzeichnung des Friedensverlrages nach Maßgabe der genaueren Bestimmungen durchgeführt
werden sollen. Diese besagen im wesentlichen, daß die Divisjonen 1— 10, die zurzeit in Besorabien
verwendeten zwei Insanteriedioissonen und die zwei Kavolleriedivisionen der rumänischen Armec auf
Kriegsslärke bleiben, bis infolge der in der Ukraine durchgeführten milstärischen Operetionen der
verbündeten Möchle eine Gefahr für die Grenzen Rumäniens nicht mehr besteht. Die übrigen acht
Divisionen sollen in der Moldau in verringerter Friedensslärle erhollen bleiben. Alle übrigen
rumänischen Truppenteile, die nicht im Frieden bestanden hoben, werden aufgelöst. Dic akii#ve
Dienslzeit bleiht die gleiche wie im Frieden. Reservisten sollen bis zum allgemeinen Friedens-
schluß nicht zu lebungen eingezogen werden. Die infolge der Herabsetzung oder Ausissung
verfügboren Geschätze, Maschinengewehre, Handwassen, Pferde., Wagen= und Munitionsbesinde
werden bis zum Abschluß des allgemeinen Friedens dem Oberlommando der verbündeten
Streitkraste in dem besehlten rumönischen Gebsfete zur Llusbewahrung übergeben werden, wo sic
von rumänischen Depoktruppen unter Oberaussicht des Oberkommandos bewachi und verwaltet
werden. Die demobilisserten rumänischen Trupxpen sollen bis zur Räumung der besetzten
rumänischen Gebielte in der Moldau verbleiben. Die demobilisierten Mannschaften und Heserve-
offiziere blönnen in die besetzten Gebiete zurũckksehren. Altive Offziere bedürsen dazu der
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