Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 7 (7)

    
t 
·□0 
Wehrmacht, einen Erfolg errungen, dessen weltgeschichtliche Größe erst spätere Generationen In 8 
seinem volten Umsang würdigen werden. Euer Maͤjesiat bilte ich aus diesem Anlaß, melne . 
ehrerbietigsianlückwünsiskehuldvollsientgegentrehmenzuwollen.Siesindgcfmgenvontiefck IX 
Dankbarkeit für das, was mit Gottes Hilfe vollbracht worden ist, und von unerschütterlicher 3 
Zuversicht darauf, dasi auch auf den übrigen Kampfplaͤtzen der Krieg mit dem Eiege unseret s- 
gerechlen Gache endigen wird. Alleruntertänigst gez. Gras v. Herkling.“ 
Seine Masestél der Kaiser hat dem Reichskanzler darauf mit solgendem Telegramm erwidert: 
„Der durch den Frieden mit Rumänien vollendele Abschluß des Krieges lm Osten erfüllt 
auch mich mit Kolzer Freude und Dankbarkeil. In nie versagender Vaterlondsliebe erkämpft 
sich das deutsche Volk dank Gottes gnäbigem Beislande unter glänzender milil#rischer Führung 
und mil Hüse einer kraftvollen Staalskunfi Schritt für Schritt den Weg zu einer glücklichen 
Jukunft. Meinen Dank auch Ihnen und Ihren Mitarbeitern aus diesem Anlaß zu übermitteln, 
isl mir ein aoufrichtiges Bedürfais. Gotl wird uns helfen, den Kampf, zu dessen Weilerführung 
uns die friedensfeindliche Hallung der noch gegen uns die Wassen führenden Mächte zwingt, 
auch weiterhin zu beslehen und zum Wohle Deutschlands und seiner Verbündeten siegreich 
abzuschließen. gez. Wilhelm I. B.= (W. T. B.) 
Der Frledensvertrag mit Kumänien. (Abtretung der Dobrudscha. — 
Neue Grenzen gegen Oesterreich-Augarn. — Besondere Wirtschafts- 
abkommen.) 
Verlin, 7. Mal. Der heute unterzeichnete Friedensvertrag zwischen Deulschlond, Oefslerrcich. 
Angarn, Bulgarien und der Türkei einerseils und Kumänien anderseits besagt in der Einleitung, 
daß die genannten Mschte beschlossen haben, die in Bufsica am s. März 1018 unterzeichneten 
Friedenspräliminarien in einen endgülligen Friedensvertrag umzugestalten. 
Das I. Kapitel betrisst die Wiederherstellung von Frieden und Frcundschaft und besagt In 
Actikel 1, daß der Kriegszustand beendet isl und daß die vertragschließenden Teile enischlossen 
sind, sortan in Frieden und Freundschaft mitcinander zu leben. In Artikel 2 wird bestimmt, 
daß die diplomatischen und konsularischen Zezsehungen zwischen den vertragschließenden Teilen 
sofort nach der Rotiskkotion des Friedensvertrages wieder ausgenommen werden und daß wegen 
der Zulassung der beiderscitigen Konsuln weitere Vereinbarungen vorbchalten bleiben. 
Kapitel II regell die Demobilisserung der rumdänischen Streitkräfte, die unmittelbar nach der 
Unterzeichnung des Friedensverlrages nach Maßgabe der genaueren Bestimmungen durchgeführt 
werden sollen. Diese besagen im wesentlichen, daß die Divisjonen 1— 10, die zurzeit in Besorabien 
verwendeten zwei Insanteriedioissonen und die zwei Kavolleriedivisionen der rumänischen Armec auf 
Kriegsslärke bleiben, bis infolge der in der Ukraine durchgeführten milstärischen Operetionen der 
verbündeten Möchle eine Gefahr für die Grenzen Rumäniens nicht mehr besteht. Die übrigen acht 
Divisionen sollen in der Moldau in verringerter Friedensslärle erhollen bleiben. Alle übrigen 
rumänischen Truppenteile, die nicht im Frieden bestanden hoben, werden aufgelöst. Dic akii#ve 
Dienslzeit bleiht die gleiche wie im Frieden. Reservisten sollen bis zum allgemeinen Friedens- 
schluß nicht zu lebungen eingezogen werden. Die infolge der Herabsetzung oder Ausissung 
verfügboren Geschätze, Maschinengewehre, Handwassen, Pferde., Wagen= und Munitionsbesinde 
werden bis zum Abschluß des allgemeinen Friedens dem Oberlommando der verbündeten 
Streitkraste in dem besehlten rumönischen Gebsfete zur Llusbewahrung übergeben werden, wo sic 
von rumänischen Depoktruppen unter Oberaussicht des Oberkommandos bewachi und verwaltet 
werden. Die demobilisserten rumänischen Trupxpen sollen bis zur Räumung der besetzten 
rumänischen Gebielte in der Moldau verbleiben. Die demobilisierten Mannschaften und Heserve- 
offiziere blönnen in die besetzten Gebiete zurũckksehren. Altive Offziere bedürsen dazu der 
  
* 
„8* 
...□§—— s 
2721 173
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.