Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 8 (8)

       
   
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Der deutsch-russische Ergänzungsvertrag bestimmt u. a.: Für alle Fronten sollen, soweit 
dies noch nichi geschehen ist, sofort deutsch-russische Kommissionen zur Festlegung von 
Demarkationslinlen gebildet werden. Nach der Fesklegung der Osftgrenze Estlands und Llolands 
wird Deuischlanb das von ihm besehte Geblet ösfklich dieser Grenze unverzüglich rdumen. 
Deutschland wird das von ihm besehie Gebset östlich der Beresina nach Maßgabe der Bar- 
zahlungen, die Rußland nach Artikel 2 des Finanzabkommens zu leisten hat, schon vor Abschluß 
des allgemeinen Friedens räumen. Deutschland w##trd sich, sowelt nicht im Friedensvertrag oder 
in diesem Ergänzungevertrag ein anderes beflimmt ist, in die Beziehungen zwischen dem 
russischen Keiche und selnen Teilgebieten in kelner Welise einmischen. Rußland wird 
alsbald alle verfügbaren Mittel anwenden, um in Wahrung seiner Neutralitäi die 
Enientestreitkräste aus den nordrussischen Gebieten zu entfernen. Indem Rußland den in 
Estland und Cioland bestehenden tatsächlichen Zerhältnissen Rechnung trägt, verzichiet 
es auf die Staatshoheli über dsese Gebseie sowie auf sede Einmischung in deren innere 
Verhälsinisse. Ihr künftiges Schicksal wird im Einvernehmen mit ihrer Zevölkerung beslimmt 
werden. Deutschland wird, vorbehaltlich der Besktimmungen im Arilkel 12, dle von ihm besetzten 
russischen Schwarzmeergeblele außerhalb Kaukasiens nach der Ratiskatlon des zwischen Kußland 
und der Ukraine abzuschließenden Friedensvertrages rdumen. Rußland erklärt sich damit 
einverstanden, daß Oeutschland Georgien als selbständlges Staatswesen anerkennt. Das 
* Finanzabkommen bestimmt u. a.: Rußland wird zur Enischädigung der burch russische Maß- 
0 nahmen geschädigien Deutschen unter Beräcksichisgung derentsprechenden russischen Gegenforderungen 
* und unter Anrechnung des Weries der nach Friedensschluß von deutschen Streilkrästen in 
. RKaßland beschlagnahmien Borräte einen Befrag von 6 Milllarden Mark an Deutschland zahlen. 
m Ein Betrag von 1½ Milliarden Mark wird durch Leberweisung von 245364 Kilogramm 
Feingold und 345440000 Rabel in Banknolen, und zwar 363 625.000 Kubel in Stücken zu 
50, 100 oder 500 Kubel, 181812000 Rubel in Stücken zu 250 oder 1000 Zubel, bezahit 
werden. Die Leberwelsung erfolgt in fünf Teilbeträgen, am 10. September, 30. September, 
31. Oktober, 30. November und 31. Dezember 1018. Die Teilbeträge sind in Orscha oder 
Pskow den Beaustragten der deutschen Regierung zu übergeben. Ein Betrag von 1 Millliarde Mark 
soll durch TLieferung russischer Waren getilgt werden. Ein Betrag von 2½ Milliarden Mark 
wird bis zum 21. Dezember 1918 durch Lebergabe von Tileln elner vom 1. Januar 1919 an 
mit 6 vom Hundert verzinslichen und mit ½ vom Hundert zuzüglich der ersparten Zinsen zu 
lilgenden Anleshe beglichen werden, die von der russischen Kegierung im Nennbetrag der 
bezeichneien Summe in Deutschland aufgenommen wird. Wegen des Reslbetrages von 
1 Milliarde Mark bleibt besondere Zereinbarung vorbehalten. (Nach W. T. B.) 
  
  
     
   
  
  
  
      
  
    
    
Ratisikation der deutsch-russischen Zusatzverträge. * 
Berlin, 6. September. (Amittlich.) Im Auswärligen Amte sind heute die RMatiflkations. 397 
urkunden zu den am 27. v. M. unierzelchneten deutsch russischen Verträgen, nämlsich dem r 
Ergänzungsvertrag zum Friedensvertrag sowie dem Finanzabkommen und dem Privatrechts- 
abkommen zur Ergänzung des deutsch-russischen Zusatzvertrages, auSgekauscht worben. (W. T.B.) 
—. 
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Kampf in der Linie Aubigny — Villequier — Aumont. 
Großes Hauptquartier, 7. September. 
Westlicher Krlegsschauplat. Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Böhn: 
Nordwestlich von Langemarck machten baderische Truppen bei örtlichem Borstoß mehr 
als 100 Gefangene. Südlich von Ipern schlugen wir mehrfache Angriffe der 
Engländer zurück. 
  
    
      
     
    
   
  
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