Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 8 (8)

      
    
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Rat der militärischen Katgeber der Regierung der Bereinigten Staaten und der 
alliierten Kegierungen überlassen bleiben müssen, und der Dräsident empfindet es 
   
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" als seine Pflicht, zu sagen, daß keine Vereinbarung von der Regierung der Vereinigten 
Staaten angenommen werden kann, die nicht völlig befriedigende Sicherheiten und 
* Bürgschaften für die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen militätischen Ueberlegenheit 
der Ameen der Vereinigten Staaten und der Alliterten im Felde vorsieht. Er glaubt mit 
9 Sicherheit annehmen zu dürfen, daß dies auch das Urteil und die Entscheidung der alli#erten 
Regierungen sind. Der Dräsident hält es ebenfalls für seine Pflicht, hinzuzufügen, 
daß sich weder die Regierung der Bereinigten Staaten, noch, wie er sicher anaimmt, 
die Regierungen, mit denen die Bereinigten Staaten als kriegführende Macht 
verbunden sind, auf die Erörterung eines Waffenskillstandes einlassen werden, solange 
die deutschen Streitkräfte die ungesetzlichen und unmenschlichen Handlungen fortsetzen, 
auf denen sie immer noch beharren. 
Zu derselben Zeit, wo die deutsche Regierung an die Regierung der Bereinigten 
Staaten mit Friedensvorschlägen herantritt, sind ihre U-Boote beschäftigt, auf der 
See Dassagierschisse zu versenken, und nicht nur die Schiffe, sondern auch die 
Boote, in denen ihre Dassagiere und Besatzungen versuchen, sich in Sicherheit zu 
bringen. Die deutschen Armeen schlagen bei ihrem jetzigen erzwungenen Rückzuge 
aus Flandern und Frankreich den Weg mutwilliger Zerskörung ein, der immer als 
direkte Verletzung der Kegeln und Gebräuche der zivilisierten Kriegführung betrachtet 
worden ist. Die Städte und Dörfer, wenn sie nicht zerstört sind, ssad von allem, 
was sie enthalten, oft sogar ihrer Einwohner, beraubt. Es kann nicht erwartet 
werden, daß die gegen Deutschland verbundenen Nationen einem Waffensiillstand 
zustimmen werden, solange die unmenschlichen Handlungen, Hlünderung und Ver- 
wüstung, fortgesetzt werden, auf die sie mit Recht mit Schrecken und empörtem 
Herzen blicken. 
Zur Vermeidung jeder Möglichkeit eines Mißverständnisses hält es der Dräsident 
weiter für nötig, die Aufmerksamkeit der Regierung Deutschlands in feierlichster 
Form auf den Wortlaut und den klaren Sinn einer der Friedensbedingungen zu 
lenken, die die deutsche Regierung soeben angenommen hat. Sie ist in der 
Ansprache des Dräsidenten in Mouni Vernon am 4. Juli d. J. enthalten und lautet: 
„Vernichtung jeder Willkür und Macht, die für sich allein und heimlich den 
Frieden der Welt stören kann, und wenn ihre Bernichtung jetzt nicht möglich isi, 
mindestens ihre Herabdrückung zu tatsächlicher Machtlosigkeit.“ 
Und die Macht, die bisher die deutsche Nation beherrscht, in von der hier 
beschriebenen Art. Es liegt innerhalb der Wahl der deutschen Nation, das zu 
#ndern. Die soeben angeführten Worte des Dräsidenten bilden natürlich eine (die) 
Bedingung, die dem Frieden vorangehen muß, wenn anders der Friede durch die 
Handlungsweise des deutschen Volkes selbst kommen soll. Der Dräsident fühlt sich 
verpflichtet, zu sagen, daß nach seinem Lrteil die ganze Durch führung des Friedens 
von der Bestimmtheit und dem zufriedenfkellenden Charakter der Bürgschaften 
abhängen wird, die in dieser grundlegenden Frage gegeben werden können. Es ist 
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