Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 8 (8)

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Hreresgruppe Gallwih: Oestlich von Bankhéville wurden Tellangriffe der 
r* Amerikaner abgewiesen. Im übrigen blleb die Gesfechtstätigkeit belderleits der 
Maas in mäßigen Grenzen. 
Süböstlicher Kriegsschauplatz. An der Morawa schlugen wir erneute Teil- 
angriffe der Serben ab. Der Erste Generalquartiermelister. 
Ludendorff. (W. T. B.) 
- 
Die zweite deutsche Antwortnote an Wilson. — Militärische Regelung 
der Käumungsfrage. — Einstellung der VBersenkung von Dassagierschiffen. 
Berlin, 21. Oktober. Die deutsche Antwork auf die amerikanische Note vom 
14. d. M. lautet wie folgt: 
Die deutsche Reglerung ist bei der Annahme des Vorschlags zur Käumung der 
besetzten Gebiete davon ausgegangen, daß das Verfahren bei dieser Käumung und 
die Zedingungen des Waffenstillskandes der Zeurteilung milikärischer Ratgeber zu 
überlassen seien und daß das gegenwärkige Kräfteverhältnis an den Fronten den 
Abmachungen zugrunde zu legen ist, die es sichern und verbürgen. Die deuische 
JZeglerung gibt dem Dräsidenken anheim, zur Regelung der Einzelheiten eine 
Gelegenheit zu schaffen. Sie vertraut darauf, daß der Hräsidenk der Vereinigten 
Staaten keine Forderung gutheißen wird, die mli der Ehre des deutschen VBolkes 
und mit der Anbahnung eines Friedens der Gerechtigkeit unvereinbar sein würde. 
Die deutsche Regierung legt Terwahrung ein gegen den VBorwurf ungesezlicher 
und unmenschlicher Handlungen, der gegen die deutschen Land= und Seestreikkräste 
und damit gegen das deutsche VZolk erhoben wird. 
Zerskörungen werden zur Deckung eines Rückzuges immer notwendig sein unb 
sind insoweit völkerrechslich gestattet. Die deutschen Truppen haben die strengsse 
Welsung, das Drivateigentum zu schonen und für die Bevölkerung nach Kräften zu 
sorgen. Wo trotzdem Ausschreitungen vorkommen, werden die Schuldigen bestraft. 
Dle deutsche Regierung bestreitet auch, daß die deulsche Marine bei VBersenkung 
von Schiffen Rettungsboote nebst ihren Insassen abslchtlich vernichtet hat. 
Die deutsche Regierung schlägt vor, in allen diesen Punkten den Sachverhalt 
durch neutrale Kommisstionen aufklären zu lassen. 
Um alles zu verhüten, was das Friedenswerk erschweren könnte, sind auf Ver- 
anlassung der deutschen Neglserung an sämtliche Unterseebootkommandanten Besehle 
ergangen, die eine Torpedierung von Dassagierschiffen ausschließen, wobei jedoch 
aus technischen Gründen eine Gewähr dafür nicht übernommen werden kann, daß 
dieser Zefehl jedes in See befindliche Unterseeboof vor seiner Rückkehr erreicht. 
Als grundlegende Bedingung für den Frieden bezeichnet der Drändent die Be- 
seitigung seder auf Willkür beruhenden Macht, die für sich, unkontrolliert und aus 
eigenem Belieben den Frieden der Welt stören kann. Darauf antwortet die deutsche 
ZKeglerung: Im Deutschen Reich stand der VZolksvertretung ein Einfluß auf die 
Bildung der Regierung bisher nicht zu. Dle Verfassung sah bel der Entscheidung 
    
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