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Hreresgruppe Gallwih: Oestlich von Bankhéville wurden Tellangriffe der
r* Amerikaner abgewiesen. Im übrigen blleb die Gesfechtstätigkeit belderleits der
Maas in mäßigen Grenzen.
Süböstlicher Kriegsschauplatz. An der Morawa schlugen wir erneute Teil-
angriffe der Serben ab. Der Erste Generalquartiermelister.
Ludendorff. (W. T. B.)
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Die zweite deutsche Antwortnote an Wilson. — Militärische Regelung
der Käumungsfrage. — Einstellung der VBersenkung von Dassagierschiffen.
Berlin, 21. Oktober. Die deutsche Antwork auf die amerikanische Note vom
14. d. M. lautet wie folgt:
Die deutsche Reglerung ist bei der Annahme des Vorschlags zur Käumung der
besetzten Gebiete davon ausgegangen, daß das Verfahren bei dieser Käumung und
die Zedingungen des Waffenstillskandes der Zeurteilung milikärischer Ratgeber zu
überlassen seien und daß das gegenwärkige Kräfteverhältnis an den Fronten den
Abmachungen zugrunde zu legen ist, die es sichern und verbürgen. Die deuische
JZeglerung gibt dem Dräsidenken anheim, zur Regelung der Einzelheiten eine
Gelegenheit zu schaffen. Sie vertraut darauf, daß der Hräsidenk der Vereinigten
Staaten keine Forderung gutheißen wird, die mli der Ehre des deutschen VBolkes
und mit der Anbahnung eines Friedens der Gerechtigkeit unvereinbar sein würde.
Die deutsche Regierung legt Terwahrung ein gegen den VBorwurf ungesezlicher
und unmenschlicher Handlungen, der gegen die deutschen Land= und Seestreikkräste
und damit gegen das deutsche VZolk erhoben wird.
Zerskörungen werden zur Deckung eines Rückzuges immer notwendig sein unb
sind insoweit völkerrechslich gestattet. Die deutschen Truppen haben die strengsse
Welsung, das Drivateigentum zu schonen und für die Bevölkerung nach Kräften zu
sorgen. Wo trotzdem Ausschreitungen vorkommen, werden die Schuldigen bestraft.
Dle deutsche Regierung bestreitet auch, daß die deulsche Marine bei VBersenkung
von Schiffen Rettungsboote nebst ihren Insassen abslchtlich vernichtet hat.
Die deutsche Regierung schlägt vor, in allen diesen Punkten den Sachverhalt
durch neutrale Kommisstionen aufklären zu lassen.
Um alles zu verhüten, was das Friedenswerk erschweren könnte, sind auf Ver-
anlassung der deutschen Neglserung an sämtliche Unterseebootkommandanten Besehle
ergangen, die eine Torpedierung von Dassagierschiffen ausschließen, wobei jedoch
aus technischen Gründen eine Gewähr dafür nicht übernommen werden kann, daß
dieser Zefehl jedes in See befindliche Unterseeboof vor seiner Rückkehr erreicht.
Als grundlegende Bedingung für den Frieden bezeichnet der Drändent die Be-
seitigung seder auf Willkür beruhenden Macht, die für sich, unkontrolliert und aus
eigenem Belieben den Frieden der Welt stören kann. Darauf antwortet die deutsche
ZKeglerung: Im Deutschen Reich stand der VZolksvertretung ein Einfluß auf die
Bildung der Regierung bisher nicht zu. Dle Verfassung sah bel der Entscheidung
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