Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 8 (8)

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Die deutschen Truppen wurden auf das 
nördliche Donau-Lfer beiderseits von Zelgrad und Semendria zurückgenommen. 
Der ebergang über die Donau ging ohne Störung durch den Gegner vonstatten. 
Der Erste Generalquartiermeister. 
Gröner. (W. T. B.) 
    
Die Räumung Venetiens. 
Wien, 1. November. Anmilich wird verlantbart: 
In Benetien wird die Kdumungsbewegung fortgesetzt. 
Im Südosten haben unsere Haupikräfte das nördliche Donan- lfer erreicht. 
Der Chef des Generalstabes. (W. T. B.) 
Das Schlachtschiff „Biribus Unitis'“ im Hafen von Dola- 
versenkt. 
Wien, 1. November. Die Marinesektion teilt mit: Auf bisher nicht aufgeklärte 
Weise drangen heute morgen nach der Lebergabe der Flotte an den südslawischen 
Nationalrat mehrere italienische Seeoffziere in den Hafen von Dola ein, legten 
eine Mine an das Schlachtschiff „Biribus Unitis“ und brachten es zum Sinken. 
Stab und Mannschaft sind größtenteils gerettet. (W. T. Z.) 
Die Bedingungen des Waffenstillstandes mit der Türkei. — 
Oeffnung der Dardanellen. — Sofortige Demobilisserung. — lebergabe 
der Kriegsschiffe. 
London, 1.November. (Reuter-Meldung.) Der mil der Türkei abgeschlossene Waffenslülstand 
enthäli u. a. folgende Bedingungen: 
Oeffnung der Dardanellen und des Bosporus und freier Zugang zum Schwarzen Meer. 
Besetzung der Forts in den Dardanellen und im Bosporus durch die verbündeten Truppen. 
Alle allilerten Kriegsgefangenen und die internierten oder gefangenen Armenier sind in 
Konfkantinopel zu versammeln und bedingungslos den Allü#erten zu übergeben. 
Sofortige Demobilisierung der türkischen Armee mit Ausnahme solcher Truppen, die für 
die Bewachung der Grenze und für die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung erforderlich 
sind. Der Effektiobeskand des Heeres und seine Verteilung werden späier von den Allilerten 
  
nach vorheriger Beratung mit der türkischen Regierung fesigesetzt werden. 
Auslieferung aller Kriegsschiffe, die sich in tärkischen Gewässern oder in von der Türkei 
okkupierten Gewässern befinden. Diese Schiffe sind in den von der Entente bezeichneien tür- 
lischen oder anderen Häfen zu internieren mit Ausnahme solcher kleineren Fahrzeuge, die für 
den Polizeidiensf und ähnliche Zwecke in den türkischen Hoheitsgewässern notwendig sind. 
Die Altücrten erhalten das Fecht, alle strategischen Dunkte zu besetzen, falls eine Lage 
entsteht, die die Sicherheit der Alürerten bedroht. 
Allen allülerten Schissen stehen sämiliche Häsen und Ankerplätze, die augenblicklich in 
türkischen Händen sind, zur freien Berfügung. Feindlichen Schiffen ist ein derartiger Gebrauch 
zu verweigern. 
Die Alliierten besehen die Taurus-Tunnelanlagen. 
Unverzügliche Zurückziehung der türlischen Truppen aus Nordwest, Dersien bis hinter die 
vor dem Kriege gülisge Grenze ist bereits befohlen worden und wird ausgeführt werden. Die 
  
   
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