Bei dem am 4. April südwestlich Uscie-Biskupis versuchten Vorstoß des Gegners
auf das südliche Dnjestrufer wurden zwei Bataillone des russischen Alexander-
Infanterieregiments vernichtet.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.
v. Hoefer, Feldmarschalleutnant. (W. T. B.)
Kurze Beschießung der Dardanellenbatterien.
Konstantinopel, 6. April. Das türkische Große Hauptquartier gibt bekannt:
An der kaukasischen Front griff der Feind unsere Vorhuten nördlich von Ischkan
in der Nähe der Grenze an. Nach einem erbitterten Kampf von 18 Stunden wurde
der Feind auf die andere Seite der Grenze geworfen. Unsere Truppen besetzten
die feindlichen Dörfer in der Umgebung von Khosor und Parakez südlich von Taußkert.
Gestern und heute hat der Feind nichts Ernstliches gegen die Dardanellen unter-
nommen. Vorgestern eröffneten zwei feindliche Kreuzer das Feuer auf unsere Batterien
am Eingang der Dardanellen. Sie verschossen 300 Granaten, ohne eine Wirkung
zu erzielen. Hingegen ist durch verschiedene Beobachtungen festgestellt worden, daß
ein feindlicher Kreuzer und ein Torpedoboot durch die von unseren Batterien ver-
schossenen Granaten getroffen wurden. Auf den übrigen Kriegsschauplätzen hat sich
nichts Wichtiges ereignet. (W. T. B.)
Amerikas Note an England über die sogenannte „Blockade“
Deutschlands.
London, 6. April. Die Note der Vereinigten Staaten, betreffend die englischen
Maßregeln auf der See zur Verhinderung allen Handels mit Deutschland, ist
veröffentlicht worden. Sie betont, daß die englische Blockade so, wie sie in der
englischen Verordnung definiert worden sei, ein Novum darstelle, da sie den freien
Zugang zu vielen neutralen Häfen hindere, welche zu blockieren England kein Recht
habe. Dies sei ein ausgesprochener Einbruch in die Souveränitätsrechte der Nationen,
deren Schiffe diesen Eingriffen in den Verkehr ausgesetzt sind. Die Note erkennt
an, daß eine große Veränderung in den Bedingungen des Seekrieges eingetreten
sei; sie gibt daher der Meinung Ausdruck, daß es leicht sein werde, jedem legitimen Verkehr
mit neutralen Häfen freie Ein- und Ausfahrt durch den Blockadekordon zu gewähren.
Die Note spricht die Genugtuung der Vereinigten Staaten über die Versicherungen
der englischen Regierung aus hinsichtlich der Art, wie die Blockade durchgeführt
werden soll, und nimmt an, daß die Bestimmungen der englischen Verordnung, deren
strenge Durchführung die Rechte der Neutralen verletzen würde, bei der praktischen
Anwendung angemessen abgeändert werden würden und daß amerikanischen Handels-
schiffen, die von und nach neutralen Häfen fahren, von England keine Schwierig-
keiten bereitet werden sollen, falls sie nicht Konterbande oder Güter führen, die für