Full text: Amtliche Kriegsdepeschen Band 5 (5)

  
Kriegserklärung Italiens an Deuischland. 
Berlin, 27. August. (Amtlich.) Die Königlich stalienische Reglerung hat 
durch Vermittelung der schweizerischen Regilerung der Kaiserlichen Regserung 
mitteilen lassen, daß sie sich vom 28. d. M. an als mit Deutschland um Kriegs- 
zustand befindlich betrachtet. 
Der Wortlaut der italienischen Kriegserklärung. 
Verlin, 27. August. Die Note, mit der der italienische Gesandte in Bern im Auftrage 
seiner Kegierung am 26. d. M. die schwelzerische Regierung ersucht hat, die Kaiserliche Regierung 
davon zu unterrichten, daß Jialien sich vom 28. d. M. ab als im Kriegszusiande mit Deutschland 
befindlich ansieht, lautel in Lebersetzung: 
„Auf Weisung der Regierung Seiner Maseskät habe ich die Ehre, die nachfolgende Mit- 
keilung zur Kenninis Eurer Exzellenz und des Zundesrats zu bringen: 
Die seindseligen Akte seitens der deutschen Regierung gegenüber Italien folgen einander mit 
wachsender Häufigkeit; es genügt, die wiederholten Lieferungen an Waffen und an Werkzeugen 
für den Land- und Seekrieg zu erwähnen, die von Deutschland an Oesterreich= Ungarn erfolgt 
sind; desgleichen die ununterbrochene Teilnahme deutscher Offiziere, Soldaten und Matrosen an 
den verschiedenen, gegen Italien gerichteten militarischen Operationen. Auch ist es nur der von 
deutscher Seite Oesterreich-AUngarn in den verschiedensten Formen und in reichlichskem Maße 
zuteil gewordenen Unterstützung zu danken, daß es diesem möglich geworden ist, jüngst dle 
Kräste für eine Unternehmung von besonderer Ausdehnung gegen Italien zusammenzubringen. 
Ferner ist zu erwähnen die Auslieferung stalienischer Gefangener, die aus den österreichssch- 
ungarischen Konzentrationslagern enikommen und auf deuisches Gebiet geflüchtet waren, an 
unseren Feind; die auf Zetreiben des Kaiserlichen Auswärtigen Amtes an die deutschen Kredtt- 
instütute und Banliers gerichtete Aufforderung, wonach diese seden ttalienischen Untertan als 
feindlichen Auslander zu erachten und jede Zahlung, die ihm eiwa geschuldet sein sollie, hintan- 
halten sollten, sowie die Unterbrechung der Zahlung der Renten an italienische Arbeiter, die 
diesen auf Grund ausdrücklicher Zeskfimmungen des deutschen Gesetzes zustehen. Alles dieses 
sind Erscheinungen, aus denen sich die wahre spftematische Siellungnahme der Keiserlichen 
Regierung Italien gegenüber ergibt. 
Ein derartiger Zuskand kann auf die Dauer seitens der Königlichen Regierung nicht geduldet 
werden. Er vertieft zum ausschließlichen Schaden Italiens den schwerwiegenden Gegensacz 
zwischen der tatsächlichen und der rechilichen Lage, die sich an sich schon aus dem Umstande 
ergibt, daß Italien einerseits, Deutschland anderseits mit zwei untereinander im Kriege befind- 
lichen Staatengruppen verbündet sind. 
Aus den aufgezählten Gründen erklärt die italienische KRegierung im Namen Seiner 
Masestät des Königs von Sitalien hiermit, daß sie sich vom 28. dieses Monats ab mit 
Deutschland in Kriegszustand befindlich erachtet und bilteit die schweizerische Zundes- 
regierung, das Vorstehende zur Kenntnis der Kaiserlich Deutschen Regierung bringen zu 
wollen.“ (W. T. B.) 
Ein deutscher Kommentar zur italienischen Kriegserklärung. 
Berlin, 27. August. ODie formelle Kriegserklärung Jtaliens an Deutschland, schreibt die 
„Nordd. Allg. Ztg.“, ändert an dem de facto bereits beskehenden Zustande wenig. Als Jtalien 
im vergangenen Jahre an Oesterreich-Angarn den Krieg erklärt hatte, hat die Kaiserliche