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8. 7.
7. Mehrfaches Stimmrecht.
Wer in verschiedenen Standes-Classen berechtigt ist, kann sein
Stimmrecht in jeder Classe, die in derselben Standes-Classe mehrkach
Berechtigten dagegen können ihr Stimmrecht nur ein Mal, und zwar
in demjenigen Wahlbezirke, welchen sie vorziehen, ausüben.
ZSweiter Abschnitt.
Besondere Bestimmungen für die einzelnen Standes-
Classen.
Bei der Ritterschaft
a. Wt htiate
Die stimmfähigen Eigenthümer (§ 1 und 2.) oder lebenslängli-
chen Nutzuießer oder Besitzer (F. 5.) eines landtagsfähigen Ritterguts
sind bei der Wahl der Abgeordneten für die Ritterschaft wahlberechtigt.
Landtagssähig sind die mit einem Rittersitze versehenen, in die Ritter-
matrikel eingetragenen Güter.
.9.
b. Bebingung des Summee durch den jetzigen Gutsbestand.
Das Wahlrecht haftet auf dem jetzigen ganzen Umfange der in
die Rittermatnkel eingetragenen Zubehörungen der Güter, und geht, gleich
allen anderen mit der Rittergutseigenschaft verbundenen Rechten, durch
Abgang der den Rittersitz bildenden Wohn= und Wirthschafesgebäude,
durch Zerstückelung oder Veräußerung einzelner Theile desselben verloren,
ausgenommen, wenn eine Veräußerung einzelner Gutszubehbrungen, des-
sen Reinertrag nicht unter 1500 Thaler vermindert, dem ständischen
usschusse angezeigt, von diestm mittelst Berichts an den Landesfürsten
für unbedenklich erklärt und von Höchstdemselben genehmigt wird.
. 10.
Fortsetzung. Der eben gedachten Bewilligung bedarf es nicht,
wenn eine als Zubehoͤr in die Rittermatrikel eingetragene Grundberechti-
gung an Zehnten, Diensten, Zinsen 2c. abgelöset, und statt derselben
das dafür Empfangenc oder damit anderweit Erworbene immatrikulirt
wird.
Ist die Ablösung ganz oder theilweise gegen Zahlung eines nicht
sofort zur Ergänzung des Gutes wieder angelegten Capitals erfolgt, so
ist die Bewilligung zwar erforderlich, aber nicht zu versagen, wenn ent-
weder durch die Ablösung der Reinertrag des Ubrigen Gutes nicht bis
unter die Summe von 1500 Thalern vermindert, oder einstweilen ein
Capltal, welches nach dem Jinssuße von 4 pGt. diesen Ertrag deckt, so