W. III. 4000/12. 16 R.R.U.
Am 1. Februar 1917 it eine Belanntmadhung Yr. W Be-
Ichlagnahme von Natron: (Sulfat:) Zellftoff, Syinnpapier. und ! Kant ergarn erichienen, durch die aller
Natron: (Sulfat) Zellitoff, alles unter Y. von Natron- (Sulfat:) Zeilftoff Hergeftellte Spinn-
papier, fowie alle Bapiergarne, welde aus dem vorbezeichneten Spinnpapier allein oder unter Mitverwendung
von Saleritoffen hergeltellt ind, beichlagnahmt
Papier und Baltfajern beitehen. Dieje Garne unterliegen den Beitimmungen
\W. III 30009. 16 E.R.A. vom 10. November 1916.
hlagnahme bleibt die Lieferung von Natron: (Sulfat:) Zellltoff, von (
itellung von Papierrundgarn geitattet, während die Lieferung von
zulällig it. Gbenjo bleibt froß der Be
VBapierrundgarn, jomwie die Ver:
titverwendung
werden. Ausgenommen bleiben nur die Garne, Die aus
der . Belanntmahung Str.
Spinnpapier und
Troß der De)
Papierrund-
Ichlag:
von Papierflahgarn zur He
Bedingungen
garn nur unter beitimmten Einfchränfungen und
nahme die Berarbeitung ven Spinnpapier zu Papierflahgarn und zu
nd Verwendung von Bapierrundgarn allgemein und die Verarbeitung von Bapierflahgarn zu
Natron: (Sulfat) Zellitoff an bejtimmte
Bedingungen,
garn erlaubt, während die Verarbeitung vor
insbefondere an eine beitimmie Wlichung mit Sul |
Der 7 sorttauf der Setannimarhung, deren sinne Setimmun
en für die beteiligten Streile von