Full text: Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

Scheitern des Hardenbergschen Verfassungsplanes. 17 
oder absolutistische Gegner Hardenbergs. Diese — vierte — Kommission 
gelangte, wie nicht verwunderlich, alsbald zur einfachen Ablehnung des 
Hardenbergschen Verfassungsplanes, sowohl seines Unter= wie des 
Oberbaues: der Kommunalordnungen und der auf sie zu gründenden 
(bisher nur in der Skizze der Hardenbergschen Ideen vorliegenden) 
reichsständischen Institutionen. In diesem Sinne berichteten sie an den 
König am 19. März 1821; der Bericht empfiehlt, die Entwürfe der 
vorhergehenden Kommission zu verwerfen, von einer Gesamtstaats- 
verfassung „vorläufig“ abzusehen und nur Provinzialstände einzuführen, 
deren Formation und Zuständigkeit von einer neuen Kommission unter 
Zuziehung von Eingesessenen aus den Provinzen zu beraten sei. Mit 
diesem Bericht wurde der Staatskanzler bei seiner Rückkunft vom Laibacher 
Kongreß überrascht. Würdelos nachgiebig blieb er angesichts dieses 
Sieges seiner Widersacher nicht nur im Amtj; er suchte sogar durch 
weitgehende Zugeständnisse an die Gegenseite das Vertrauen des 
Königs wieder zu gewinnen. Jedoch vergeblich. Der König entschied 
gegen ihn und nach den Anträgen der Kommission. Eine KO vom 
11. Juni 1821 eröffnete ihm, daß der Erlaß einer Verfassungsurkunde 
aufgegeben, dagegen eine neue Beratung angeordnet sei, welche sich 
ausschließlich mit der Einrichtung provinzieller Stände zu beschäftigen 
haben werde. „Das Weitere wegen Zusammenberufung der allgemeinen 
Landstände bleibt der Zeit, der Erfahrung, der Entwickelung der Sache 
umd Meiner landesväterlichen Fürsorge anheimgestellt.“ Auch jetzt noch 
klammerte sich Hardenberg an sein Amt, das ein leerer Schein geworden 
war. Er war alt geworden. 
4. Die Provinzialstände. Die Bereinigten ständischen 
Ausschüsse. Der Bereinigte Landtag. 
Literatur: vR 1 51 ff.; v. Treitschke 8 231 ff. 238 ff., 4 725, 
5 44 ff., 138 ff., 181 ff., 258 ff., 270 ff., 601 ff., 604 ff., 615 ff.; v. Sybel, 
Begründung des Deutschen Reiches 1 97 ff., 116 ff.; Bleich, Der Erste 
Vereinigte Landtag in Preußen (1847); Biedermann, Geschichte des 
ersten preußischen Reichstages; Rauer, Die ständische Gesetzgebung der 
preußischen Staaten, N. F. (1852); R. Haym, Reden und Redner des 
Ersten Vereinigten Landtages (1847/48); A. Bergengrün, David Hanse- 
mann (1901) 344 ff.; J. Hansen, Gustav v. Mevissen (1906) 1 439 ff.; 
R. Koser, Zur Charakteristik des Vereinigten Landtages von 1847, 
Beiträge zur brandenburg. u. preuß. Geschichte, Festschrift zu Gustav 
Schmollers 70. Geburtstag (1908) 287 f. 
Mit der Ausarbeitung des Gesetzes über die Provinzialstände 
wurde die zuletzt genannte vierte Kommission, verstärkt durch eine 
Anschüsr, Preuß. Berfassungs-Urkunde. I. Band. 2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.