Scheitern des Hardenbergschen Verfassungsplanes. 17
oder absolutistische Gegner Hardenbergs. Diese — vierte — Kommission
gelangte, wie nicht verwunderlich, alsbald zur einfachen Ablehnung des
Hardenbergschen Verfassungsplanes, sowohl seines Unter= wie des
Oberbaues: der Kommunalordnungen und der auf sie zu gründenden
(bisher nur in der Skizze der Hardenbergschen Ideen vorliegenden)
reichsständischen Institutionen. In diesem Sinne berichteten sie an den
König am 19. März 1821; der Bericht empfiehlt, die Entwürfe der
vorhergehenden Kommission zu verwerfen, von einer Gesamtstaats-
verfassung „vorläufig“ abzusehen und nur Provinzialstände einzuführen,
deren Formation und Zuständigkeit von einer neuen Kommission unter
Zuziehung von Eingesessenen aus den Provinzen zu beraten sei. Mit
diesem Bericht wurde der Staatskanzler bei seiner Rückkunft vom Laibacher
Kongreß überrascht. Würdelos nachgiebig blieb er angesichts dieses
Sieges seiner Widersacher nicht nur im Amtj; er suchte sogar durch
weitgehende Zugeständnisse an die Gegenseite das Vertrauen des
Königs wieder zu gewinnen. Jedoch vergeblich. Der König entschied
gegen ihn und nach den Anträgen der Kommission. Eine KO vom
11. Juni 1821 eröffnete ihm, daß der Erlaß einer Verfassungsurkunde
aufgegeben, dagegen eine neue Beratung angeordnet sei, welche sich
ausschließlich mit der Einrichtung provinzieller Stände zu beschäftigen
haben werde. „Das Weitere wegen Zusammenberufung der allgemeinen
Landstände bleibt der Zeit, der Erfahrung, der Entwickelung der Sache
umd Meiner landesväterlichen Fürsorge anheimgestellt.“ Auch jetzt noch
klammerte sich Hardenberg an sein Amt, das ein leerer Schein geworden
war. Er war alt geworden.
4. Die Provinzialstände. Die Bereinigten ständischen
Ausschüsse. Der Bereinigte Landtag.
Literatur: vR 1 51 ff.; v. Treitschke 8 231 ff. 238 ff., 4 725,
5 44 ff., 138 ff., 181 ff., 258 ff., 270 ff., 601 ff., 604 ff., 615 ff.; v. Sybel,
Begründung des Deutschen Reiches 1 97 ff., 116 ff.; Bleich, Der Erste
Vereinigte Landtag in Preußen (1847); Biedermann, Geschichte des
ersten preußischen Reichstages; Rauer, Die ständische Gesetzgebung der
preußischen Staaten, N. F. (1852); R. Haym, Reden und Redner des
Ersten Vereinigten Landtages (1847/48); A. Bergengrün, David Hanse-
mann (1901) 344 ff.; J. Hansen, Gustav v. Mevissen (1906) 1 439 ff.;
R. Koser, Zur Charakteristik des Vereinigten Landtages von 1847,
Beiträge zur brandenburg. u. preuß. Geschichte, Festschrift zu Gustav
Schmollers 70. Geburtstag (1908) 287 f.
Mit der Ausarbeitung des Gesetzes über die Provinzialstände
wurde die zuletzt genannte vierte Kommission, verstärkt durch eine
Anschüsr, Preuß. Berfassungs-Urkunde. I. Band. 2