Full text: Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

II. Entstehungsgeschichte der preußischen 
Verfassungsurkunde. 
1. Die Märzereignisse und Märzverheißungen von 1848. 
Literatur: v. Treitschke 5 698 ff.; v. Sybel, Aus den Berliner März- 
tagen 1848, Histor. Ztschr. 63 423 ff.; derselbe, Begründung des Deutschen 
Reiches 1 136 ff.; Busch, die Berliner Märztage 1848, Hist. Bibl. Bd.7; 
Koser, Friedrich Wilhelm IV. am Vorabend der Märzrevolution, Histor. 
Zeitschr. 83 43 ff.; Rachfahl, Deutschland, König Friedrich Wilhelm IV. 
und die Berliner Märzrevolution (19101; derselbe, Preuß. Jahrb. 110 
264 ff., 413 ff.; derselbe, Histor. Vierteljahrsschrift 1903 357 ff., 503 ff., 
derselbe in den Forschungen z. Brandenb. u. preuß. Geschichte XVII 
193 ff.; H. Oncken, zur Genesis der preuß. Revolution von 1848, Forsch. 
z. Brandenb. u. preuß. Gesch. XIII 123 ff.; Meinecke, Histor. Zeitschr. 
89 17 ff.; Thimme, Forsch. z. Brandenb. u. preuß. Gesch. XVI 201 ff.; Mähl, 
Die Uberleitung Preußens in das konstitutionelle System durch den 
Zweiten Vereinigten Landtag [1909]; Seitz, Entstehung und Entwicklung 
der preuß. Verfassungsurkunde im Jahre 1848 119091, 1 ff.; Hintze, Das 
monarchische Prinzip u. die konstit. Verfassung, Preuß. Jahrb. 144 391 ff. 
Graf Arnim-Boitzenburg, Die Verheißungen des 22. März u. die 
Verfassung vom 5. Dezember; Gneist, Berliner Zustände; V. v. Unruh, 
Skizzen aus Preußens neuester Geschichte (18491; derselbe, Erfahrungen 
aus den drei letzten Jahren [1851]; v. Diest, Meine Erlebnisse im Jahre 
1848 und die Stellung des Staatsministers v. Bodelschwingh; Leopold v. 
Gerlach, Denkwürdigkeiten 1 127 ffl.; Ludwig v. Gerlach, Aufzeichnungen 
aus seinem Leben 1 509 ff. 
Zu vgl. ferner die Biographien Hansemanns von Bergengrün, 
Camphausens von A. Caspary, Mevissens v. J. Hansen. 
In jener Thronrede, mit welcher er den Vereinigten Landtag am 
11. April 1847 eröffnete, hatte König Friedrich Wilhelm IV. es weit 
von sich gewiesen, „das natürliche Verhältnis zwischen Fürst und Volk 
in ein konventionelles, konstitutionelles zu verwandeln". Noch bevor 
ein Jahr seitdem vergangen, entschloß er sich zu dieser Wandlung. 
Uber die Gründe, welche seinen Entschluß bestimmten, ist viel gestritten 
worden. Es muß aber als durch neuere Forschungen (Koser, Rachfahl,
	        
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