Contents: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

  
Muster 10. 
(Ausführungsbestimmungen & 87.) 
Direktiobezirk 
Hauptamtsbezirk 
  
Rechnungsjahr 19 
Nachweisung 
über die Besteuerung und Ausfuhr von Mineralwässern, Limonaden und anderen 
künstlich bereiteten Getränken, konzentrierten Kunstlimonaden und Grundstoffen zur Her- 
stellung von konzentrierten Kunstlimonaden. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung hat den ganzen Hauptamtébezirk, die von den Direktiv- 
behörden bis zum 1. Juni einzusendende Nachweisung den ganzen Direktivbezirk zu umfassen. 
2. Die Mengenangaben zu A und B sind den Anmeldungsbüchern (Ziffer 8 der Anleitung zum Gebrauche des 
Musters 5) oder den erforderlichenfalls (Ausführungsbestimmungen § 26 Abs. 5) zu führenden Anschreibungen zu 
entnehmen. « 
s-DekNachweiszucistaufGrundderBegleitscheinanmelduaqenbeiderAmtsstellezuführen,indetenBezitcedie 
Erzeugnisse zur Ausfuhr versandt worden sind. ·
	        
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