34 Das Ministerium Camphausen-Hansemann. Der Zweite Vereinigte Landtag.
einer preußischen konstitutionellen Verfassung“. Hier erscheint
die „Verfassung“ als ein außer und nach dem Wahlgesetz zu entwerfendes
schriftliches Dokument; das Wort Verfassung kann hier gar nichts anderes
bedeuten als Verfassungsurkunde. Weiter: nachdem die Berufung
Dahlmanns zurückgenommen war (er wurde dann bekanntlich nicht an
dem preußischen, sondern, als Vertrauensmann der preußischen Regierung
in der vom Frankfurter Bundestage eingesetzten Siebzehnerkommission,
an dem deutschen Verfassungswerke beteiligt), erging am 27. März, also
noch vor dem Rücktritt des Ministerpräsidenten Arnim, ein an diesen ge-
richteter, von ihm gegengezeichneier Königlicher Erlaß, (nicht veröffentlicht;
er befindet sich bei den Akten des K. Staatsministeriums) welcher „die Bear-
beitung der preußischen Verfassung“ einer „Kommission des Staatsministe-
riums“ unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten übertrug. Zu den Mit-
gliedern dieser Kommission sollte jedenfalls der Minister der auswärtigen
Angelegenheiten gehören, „wegen der nahen Verbindung des Gegen-
standes mit den deutschen Verhältnissen“; die Zuziehung anderer
Personen (d. h. von Nichtministern), „welche das Vertrauen des Landes
genießen", wurde dem Ministerpräsidenten anheimgestellt. Auch hier
ist es unmöglich, das Wort „Verfassung“ anders zu deuten als im Sinn
von „Verfassungsurkunde“. Daß Arnims Nachfolger Camphausen die
Kundgebungen vom 18., 21. und 22. März (oben 31) nie anders
wie als Verheißungen einer Verfassungsurkunde aufgefaßt hat, gibt
der Hauptgegner der hier vertretenen Meinung Seitz (a. a. O. 21)
selbst zu.
Unter dem Ministerium Camphausen-Hansemann ist es zur Aus-
arbeitung des Entwurfs der Verfassungsurkunde gekommen. Dieses
Kabinett stellte sich sogleich bei seinem Amtsantritt (29. März) fest und
entschlossen auf den Boden des Vereinbarungsgedankens: die künftige
preußische Verfassung sollte nur mit Zustimmung einer ad hoc zu bildenden
Volksvertretung gegeben, das Wahlgesetz für diese Volksvertretung aber,
zur Wahrung der rechtlichen Kontinuität, nach Beratung mit dem Ver-
einigten Landtage erlassen werden.
Die Weiterführung des Verfassungswerkes erforderte somit die
Einberufung des Vereinigten Landtages. Sie erfolgte, und am 2. April
1848 ist dieser Landtag zum zweiten und letzten Male zusammengetreten.
An die durch den Ministerpräsidenten Camphausen vollzogene Eröffnung
der Versammlungschloß sich unmittelbar die Proposition zweier Regierungs-
vorlagen, der Entwürfe: 1. eines Wahlgesetzes für die zur Vereinbarung
der preußischen Staatsverfassung zu berufenden Versammlung und
2. eine Verordnung über einige Grundlagen der künftigen preußischen