Erster Anhang.
(Zu Seite 36ff.).
Erster Entwurf (Urentwurf) der preußischen Berfassungsurkunde,
dem König vom Staatsministerium vorgelegt mit Bericht
vom 15. Mai 1848. Mit den Bemerkungen
König Friedrich Wilhelms IV.
Königliches Hausarchiv, Akten des Königs Friedrich Wilhelm IV. betreffend
Vereinbarung einer Staatsverfassung für Preußen.7)
Die Kommission") behält sich vor, bei Vorlegung des Entwurfs zum
Wahlgesetze Vorschläge wegen Aufnahme einiger Grundbedingungen der
aktiven und passiven Wahlberechtigung in das Verfassungsgesetz zu machen.
Entwurf.
Verfassungsgesetz für den Preußischen Staat.“)
Titel I. "
Von dem Staatsgebiet.
§ 1. Alle Landesteile der Preußischen Monarchie in ihrem gegen-
wärtigen Umfange mit Ausschluß der in dem Königlichen Erlasse vom
1) Die eigenhändigen Randbemerkungen Friedrich Wilhelms IV. (s. oben
S. 39) sind im folgenden als Fußnoten gesetzt.
2) Gemeint ist die S. 36 erwähnte Kommission.
2) Hier eigenhändige Randbemerkung des Königs:
(Vor Tit. I einzuschalten): Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden
König von Preußen, Markgraf zu Brandenburg (der ganze Titel) tun kund
und fügen hiermit zu wissen, daß Wir Unsern Landen nach Vereinbarung mit
dem vom 22. May bis versammelt gewesenen Allgemeinen und außer-
ordentlichen Landtage eine Verfassung verleihen, welche Wir, in der gegen-
wärtigen Gesetz-Urkunde verfaßt, zur Kenntniß Unserer getreuen Untertanen
und Unsern Königlichen Behörden zu gebührender Nachachtung bringen lassen.
Wir geben hierdurch feyerlich Zeugniß, daß Alle Rechte, Herkommen,
Gewohnheiten und alle ex pacto et providentia majorum in Unserm König-
lichen Hause bestehenden Bestimmungen, Festsetzungen und Pflichten, soweit
diese Urkunde sie nicht aufhebt, ändert oder modifiziert, nach wie vor in vollster
Gültigkeit verbleiben. Dasselbe gilt für die bürgerliche und peinliche Gesetz-
gebung Unserer Lande.