Full text: Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

Erster Anhang. 607 
3000 Taler bezieht, kann im ganzen Bereiche des Staates als Mitglied 
der ersten Kammer gewählt werden. 
§+39. Die zu wählenden Mitglieder der ersten Kammer werden 
auf sechs Jahre gewählt. Von den zuerst Gewählten scheidet nach drei 
Jahren die durch das Los zu bestimmende Hälfte aus. Im Falle der 
Auflösung werden sämtliche Wahlen erneuert. 
#§ 40. Jeder wahlberechtigte Staatsbürger, welcher das 30. Lebens- 
jahr zurückgelegt hat, kann im ganzen Bereiche des Staates als Mitglied 
der zweiten Kammer gewählt werden. 
§ 41. Die Mitglieder der zweiten Kammer werden auf drei 
Jahre gewählt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. 
z 42. Die Mitglieder beider Kammern werden durch dieselben Wahl- 
männer gewählt, welche nach Verhältnis der Zahl der zu Wählenden. 
zu der Bevölkerung im Bezirke zusammengezogen werden. 
# 43. Die näheren Bestimmungen über die Form der Wahlen und 
ihre Bezirke werden durch das Wahlgesetz festgestellt.
	        
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