Das Minist. Brandenburg. Vertagung u. Verlegung d. Nationalversamml 43
seit 21. Sept. 1848) widerrieten eine derartige Kundgebung, die man
allgemein als Rückkehr zum Absolutismus auffassen werde. Dem fügte
sich der König, unterließ es jedoch nicht, das, was er in seiner Prokla-
mation hatte aussprechen wollen, einer Deputation der Nat Vers, welche
ihm an seinem Geburtstage (15. Okt. 1848) deren Glückwünsche über-
brachte, als Erwiderung auf ihre Ansprache ins Gesicht zu sagen. Darauf
forderten die Minister ihre Entlassung; anderseits beschloß die Nat Vers,
das „von Gottes Gnaden“ in der Eingangsformel der Verfassungsurkunde
zu streichen und (bei Art. 4, s. u. 108) den Adel, sowie alle Orden und
solche Titel, die nicht bloß das Amt bezeichnen, abzuschaffen. Die Ent-
lassung des Ministeriums wurde am 27. Oktober genehmigt und gleich-
zeitig der General Graf von Brandenburg mit der Neubildung des
Kabinetts beauftragt. Die formelle Ernennung der neuen Minister (außer
dem Ministerpräsidenten Grafen Brandenburg zunächst v. Manteuffel, v.
Ladenberg, v. Strotha, Rintelen) erfolgte am 8. November.
Am 9. November 1848 verlas Graf Brandenburg in der Nat-
Vers eine tags zuvor unterzeichnete königliche Botschaft (Verh. der
Nat Vers 3 2023, Min Bl d inn V 1848, 333), welche den Sitz der
Versammlung von Berlin nach Brandenburg verlegte und sie bis zum
27. November vertagte. Die Verlegung war damit motiviert, „daß,
nachdem schon früher zu wiederholten Malen einzelne Mitglieder
der Versammlung tätlich gemißhandelt worden, am 31. Oktober von
aufgeregten Volkshaufen das Sitzungslokal der Versammlung förmlich
belagert und, unter Entfaltung der Zeichen der Republik, der Versuch
gemacht worden sei, die Abgeordneten durch verbrecherische Demon-
strationen einzuschüchtern, welche Ereignisse deutlich bewiesen, daß die
Versammlung, aus deren Schoße die Grundlagen einer wahren, die
allgemeine Wohlfahrt bedingenden Freiheit hervorgehen sollen, der
eigenen Freiheit entbehre, und daß die Mitglieder dieser Versammlung
bei den nicht selten wiederkehrenden anarchischen Bewegungen in
Berlin nicht denjenigen Schutz fänden, welcher erforderlich sei, um
ihre Beratungen vor dem Scheine der Einschüchterung zu bewahren“.
Der am Schlusse der Vertagungsorder ausgesprochenen Auf-
forderung, die Beratungen abzubrechen, leistete der größere Teil der
Versammlung keine Folge, trat vielmehr am nächsten Tage wiederum
zu einer Sitzung zusammen. Nunmehr griff die Regierung zu
Zwangsmaßregeln. Der Platz vor dem königlichen Schauspielhause, in
welchem die Sitzungen der Nat Vers stattfanden, sowie das Haus
selbst wurden am 10. November militärisch besetzt und der Versamm-
lung durch den Befehlshaber der Truppen, General Wrangel, eröffnet,