Full text: Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

58 Die Revision im Herbst 1849. 
v. Ammon (Vorsitzender), Graf v. Alvensleben, Baumstark, v. Bernuth, 
v. Brandt, Camphausen, Graf Dönhoff, Heffter, v. Jordan, Graf v. 
Itzenplitz, v. Keltsch, Kisker, Kühne, Mätzke, Graf v. Pückler, Graf v. 
Rittberg, Schmückert, v. Vincke, v. Wittgenstein, v. Witzleben) hat auf 
die endgültige Gestaltung des Verfassungstextes einen sehr bedeutenden 
Einfluß ausgeübt: seine Anträge sind im Plenum nur selten abgelehnt 
worden und fanden zumeist auch die Zustimmung der andern Kammer. 
Letztere hatte nach ihrem Wiederzusammentritt zunächst eine neue 
Kommission zur Vorbereitung des Revisionswerkes zu wählen, was am 
18. August 1849 geschah. Mitglieder dieser aus 21 Mitgliedern be- 
stehenden „Revisionskommission“ (RevKomm II. K) waren: Kühlwetter 
(Vorsitzender), Graf Arnim, Scherer, Keller, v. Klützow, Evelt, Tell- 
kampf, Pfeiffer, Harkort, v. Saucken-Julienfelde, Geßler, Broicher, Graf 
Schwerin, Simson, Geppert, v. Beckerath, v. Griesheim, Camphausen, 
v. Reiher, Oppermann, Duncker. Zwischen den Kammern war verein- 
bart worden (I. K. 676, II. K. 325 ff.), daß, sobald ein selbständiger Ab- 
schnitt der V. in der einen Kammer durchberaten worden, dieser an die 
andere Kammer gehen und das ganze Revisionswerk in derjenigen 
Kammer endigen sollte, welche zuletzt über das Ganze beraten und 
hierbei ihr Einverständnis mit den Beschlüssen der andern Kammer 
ausgesprochen habe; alsdann solle das Ganze der Krone zur Zustimmung 
und Sanktion unterbreitet werden. 
Von den Mitgliedern der Staatsregierung haben sich besonders 
der Kultusminister v. Ladenberg, auch der Justizminister Simons und 
der Minister des Innern v. Manteuffel an den Verhandlungen der 
Kammern beteiligt; namentlich der Erstgenannte trat bei der Beratung 
der in sein Ressort einschlagenden Verfassungsartikel über Kirche und Schule 
(Art. 12—26) in beiden Kammern mit mehreren ebenso gehaltreichen 
wie formgewandten Reden einflußreich hervor. Dagegen hat der for- 
mell leitende Staatsmann, Ministerpräsident Graf Brandenburg, auf 
den Gang der Verhandlungen und die Entscheidungen der Kammern 
so gut wie gar nicht eingewirkt. 
Über die große Mehrzahl der Artikel ist, wenn auch zuweilen erst 
nach mehrmaligem Hin- und Zurückschieben der Beschlüsse, eine Einigung 
der Kammern zustande gekommen, nur bei einigen wenigen (pvgl. die 
oben 55 angeführten Art. 25, 42; der politisch bedeutsamste Fall dieser 
Art ist die unbeseitigte Meinungsverschiedenheit der beiden Kammern 
über das Steuerbewilligungsrecht, Art. 99, 100, 109, vgl. v. Roenne 
Vurk 187) gelang dies nicht, was, wie bereits (oben 55) hervorgehoben, 
zur Folge hatte, daß die betreffenden Textteile in der Fassung der
	        
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