Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Preussisch Stargard, tagen sollte. Daraufhin hatte sich der zu- 
ständige Amtsvorsteher bereits vorgängig zu einer prinzipiellen 
Erklärung bewogen gefühlt, in der er, „um Missverständnissen 
zu begegnen“, bemerkte, er sei, da in der Provinz Posen die 
Geschäftssprache ausschliesslich die deutsche sei, zu verlangen 
befugt und verpflichtet, dass in der beabsichtigten Versammlung 
die Verhandlungen und die damit verbundenen etwaigen Erörte- 
rungen und Beratungen nur in der deutschen Sprache geführt 
würden. Als dann tatsächlich in der Versammlung polnisch ver- 
handelt wurde, verfiel sie der Auflösung!. Das gleiche Schick- 
sal widerfuhr am 14. Dezember 1875 einer öffentlichen Versamm- 
lung, die der Landschaftsrat von Jackowski auf Jablau nach 
Neukirch, Kreis Preussisch Stargard, für die polnisch sprechen- 
den Katholiken der Pfarrgemeinde des genannten Ortes und Um- 
gegend einberufen und vorschriftsmässig angemeldet hatte: auch 
sie wurde von dem zuständigen Amtsvorsteher wegen Nichtge- 
brauchs der deutschen Sprache aufgelöst. In diesem Falle aber 
beruhigte sich der Einberufer nicht bei dem Stande der Dinge, 
sondern legte Beschwerde beim Kreisausschuss in Preussisch 
Stargard ein. Daraufhin erhielt er am 30. 12. 1875 folgenden 
Bescheid: „Da für die Behörden in Preussen die deutsche Sprache 
die Geschäftssprache ist, und die preussischen Beamten nur diese 
Sprache zu verstehen verpflichtet sind — da ferner, abgesehen 
von .der praktischen Unausführbarkeit, eine Verpflichtung von der 
Polizeibehörde, sich eines Dolmetschers zu bedienen, nicht aner- 
kannt werden kann, so kann es keinem Zweifel unterliegen, dass 
der eine öffentliche Versammlung überwachende Polizeibeamte 
befugt ist, die Verhandlungen in der Geschäftssprache, d. h. der 
deutschen Sprache, zu verlangen und, wenn diesem Verlangen 
nicht stattgegeben wird, die Verhandlungen zu inhibieren. Ist 
dagegen der Polizeibeamte zufällig der fremden Sprache, in wel- 
* Vgl. Sten. Ber. üb. d. Verhandlungen des Abgeordnetenhauses 1876 
Bad. IL 8. 881. 
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