Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

— 120 — 
Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstver- 
hältnisse. 
Von 
Dr. Ernst RADNITZKY in Wien. 
Ob eine selbständige Treupflicht im Verhältnis des Staats- 
beamten zu seinem Dienstherrn anzunehmen ist, darüber herrscht 
in der Literatur bekanntlich Meinungsverschiedenheit. Von den- 
jenigen, die diese Frage bejahen, pflegt einerseits die Amtsver- 
schwiegenheit, andererseits die Gewissenhaftigkeit, teilweise auch 
die Uneigennützigkeit als Inhalt der Treupflicht angegeben zu 
werden. Dieser Auffassung gegenüber weist REHM mit Recht 
auf die von EHRENBERG, Kommendation und Huldigung S. 112 
gegebene Definition der Treupflicht hin, wonach dieselbe darin 
besteht, alles zu unterlassen, was nach der eigenen Ansicht 
des Untergebenen dem Dienstherrn zum Schaden gereicht, und 
alles zu tun, was nach der eigenen Änsicht des Untergebenen 
dem Dienstherrn zum Nutzen gereicht; denn vom Rechtsstand- 
punkte könne gewiss nicht gesagt werden, der Staatsdiener sei 
gewissenhaft im Amte und beobachte das Amtsgeheimnis, weil 
dies der eigenen Ansicht des Staatsdieners vom Wohle des 
Staates entspricht, sondern er sei fleissig und aufmerksam im
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.