Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Um meine Ansicht darzulegen, muss ich von einem scheinbar 
recht fern liegenden Thema ausgehen — von dem Verhältnis 
zwischen Wille und Interesse im Begriff des subjektiven Rechtes. 
Während als Inhalt dieses Begriffes von WINDSCHEID das 
„ Wollendürfen“ ‘(richtiger „Handelndürfen*) und von JHERING 
das „rechtlich geschützte Interesse“ bezeichnet wurde, darf als 
die heutige communis opinio vielleicht jene Ansicht gelten, die 
beide Momente in ihre Begriffsbestimmung aufnimmt. So er- 
klärt z. B. BERNATZIK, Juristische Persönlichkeit der Behörden 
S. 95: „Recht ist ein menschliches Interesse, dessen Verwirk- 
lichung durch ein Wollendürfen sicher gestellt ist* — womit die 
Definition JELLINEKs System der subjektiven Rechte S. 42: 
„Recht ist das durch Anerkennung menschlicher Willensmacht 
geschützte Gut oder Interesse“ sachlich völlig übereinstimmt. 
Wenn demnach Wille und Interesse als konstituierend für 
unsern Begriff anzusehen ‚sind, so darf darum 'nicht übersehen 
werden, dass das Mischungsverhältnis zwischen diesen beiden 
Ingredienzien des subjektiven Rechtes der grössten Verschieden- 
heiten fähig ist. Dies zeigt sich zunächst, wenn wir die einzelnen 
Arten des subjektiven Rechtes ins Auge fassen. Es ist gewiss 
kein Zufall, dass die Willenstheorie vom Eigentumsrecht ab- 
strahiert wurde ?, denn bei keiner andern Art von Rechten tritt 
das Moment des Wollendürfens so sehr in den Vordergrund 
wie .bei diesem, das sich infolge der unbegrenzten Zahl ver- 
schiedener Gebrauchsmöglichkeiten geradezu als Tummelplatz für 
den Willen, ja für die flüchtigsten Launen des Berechtigten 
charakterisieren lässt. Weit weniger „darf“ natürlich der In- 
haber irgend eines Rechtes an fremder Sache „wollen und 
wenn wir gar die Forderungsrechte betrachten, so werden wir 
belehrt, dass es eigentlich keine einzige Handlung, also keinen 
  
! Vgl. HeseEı, Grondlinien der Philosophie des Rechtes 88 44 und 51. 
® SoHM, Der Begriff des Forderungsrechtes, GRUNHU's Zeitschrift Band 4 
S. 459.
	        
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