Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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stehende Behörde die Tagsatzung, bisher ein Gesandtenkongress, 
in Funktion trat. Sie bekleidete den Verfassungsentwurf mit 
verbindlicher Kraft für die ganze Schweiz und leitete die Ge- 
winnung der von der Verfassung vorgeschriebenen Organe in die 
Wege. Ein Vergleich mit der Tätigkeit Wilhelms I in der ersten 
Zeit nach dem Inslebentreten des Norddeutschen Bundes liegt 
nahe!., Die Tagsatzungsmehrheit hat die staatgründende Tat 
vollzogen, und zwar gegen das Wünschen und Wollen mehrerer 
Kantone, deren Opposition durch Waffengewalt gebrochen ist. 
Sie unterwarfen sich den Massnahmen. der Stärkeren, sie be- 
ruhigten sich angesichts der vollendeten Tatsache, nicht weil sie 
sich hierzu vorher rechtlich verpflichtet hatten, sondern der eher- 
nen Notwendigkeit sich beugend, einer über sie tretenden Staats- 
gewalt gehorchend. 
ı Vgl. meine oben angeführte Studie S. 28 £., 52 £.
	        
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