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Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
Von
Stadtrat H. von FRANKENBERG in Braunschweig.
Der Grundgedanke unserer deutschen Arbeiterversicherung
besteht darin, dass den wirtschaftlich Schwachen und ihren An-
gehörigen unter gewissen Voraussetzungen feste, zu bestimmten
Zeiten wiederkehrende Zahlungen geleistet werden sollen, um
ihnen einen sicheren Rückhalt zu geben, auf den sie sich von
Woche zu Woche, von Monat zu Monat verlassen und nach dem
sie ihre ganze Lebenshaltung einrichten können.
Dieser Auffassung würde es widersprechen, wenn man den
Versicherungsträgern (Berufsgenossenschaften, Versicherungsan-
stalten, Krankenkassen) beliebig gestatten wollte, mit den Be-
zugsberechtigten ein Abkommen zu treffen, wonach der Renten-
anspruch gegen eine grössere oder geringere, einmalig zu gewäh-
rende Geldsumme preisgegeben wird: die Öffentlich-rechtliche,
zwingende Eigenschaft der Fürsorgegesetze bringt es mit sich,
dass die aus ihnen hervorgehenden Rechte regelmässig der Ver-
einbarung der Parteien entzogen sind und nicht durch Verzicht
ganz oder zum Teil verloren werden dürfen!. Vgl. Handbuch
ı Lass, das Prozessrecht in Unf.-Vers.-Sachen S. 368—8369. Rosın, Recht
der Arbeiterversicherung, Bd. I, S. 415. Amtliche Nachrichten des
Beichsvers.-Amts, Inv.- und Alt.-Vers., Bd. II, S. 298, Nr. 244. Betreffs