Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger. 
Von 
Stadtrat H. von FRANKENBERG in Braunschweig. 
Der Grundgedanke unserer deutschen Arbeiterversicherung 
besteht darin, dass den wirtschaftlich Schwachen und ihren An- 
gehörigen unter gewissen Voraussetzungen feste, zu bestimmten 
Zeiten wiederkehrende Zahlungen geleistet werden sollen, um 
ihnen einen sicheren Rückhalt zu geben, auf den sie sich von 
Woche zu Woche, von Monat zu Monat verlassen und nach dem 
sie ihre ganze Lebenshaltung einrichten können. 
Dieser Auffassung würde es widersprechen, wenn man den 
Versicherungsträgern (Berufsgenossenschaften, Versicherungsan- 
stalten, Krankenkassen) beliebig gestatten wollte, mit den Be- 
zugsberechtigten ein Abkommen zu treffen, wonach der Renten- 
anspruch gegen eine grössere oder geringere, einmalig zu gewäh- 
rende Geldsumme preisgegeben wird: die Öffentlich-rechtliche, 
zwingende Eigenschaft der Fürsorgegesetze bringt es mit sich, 
dass die aus ihnen hervorgehenden Rechte regelmässig der Ver- 
einbarung der Parteien entzogen sind und nicht durch Verzicht 
ganz oder zum Teil verloren werden dürfen!. Vgl. Handbuch 
ı Lass, das Prozessrecht in Unf.-Vers.-Sachen S. 368—8369. Rosın, Recht 
der Arbeiterversicherung, Bd. I, S. 415. Amtliche Nachrichten des 
Beichsvers.-Amts, Inv.- und Alt.-Vers., Bd. II, S. 298, Nr. 244. Betreffs
	        
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