Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Literatur. 
A. Merignhac, Prof. de drc:t intern. publ. a l’Universite de Toulouse, 
Traite de Droit public international. Premiere Partie. 
” (Les Prol&gomänes; Les Theories gönerales) Paris 1905 (Librairie gene- 
rale de droit et de jurisprudence). 580 pages. 8°. 
Der Grundgedanke, von welchem der Verfasser ausgeht, ist die Ueber- 
einstimmung des innerstaatlichen Öffentlichen Rechts mit dem internatio- 
nalen öffentlichen Recht; der Staat kann von innen gesehen nichts anderes 
‚sein als nach aussen, im Verhältnis zu anderen Staaten. Der Verf. sucht 
diese Harmonie in ausführlicher Erörterung, welche durch scharfsinnige 
Deduktion, umfangreiche Literaturkenntnisse und formgewandte Darstellung 
‚ausgezeichnet ist, nachzuweisen. Ueber den ganzen, sehr viele Materien 
des öffentlichen Rechts berührenden Inhalt des Werkes hier zu berichten 
und gleichsam einen gedrängten Auszug aus demselben zu geben, ist nicht 
meine Absicht; ich beschränke mich auf diejenigen grundlegenden Ausfüh- 
rungen, welche das deutsche Staatsrecht berühren und die deutsche staats- 
rechtliche Literatur sorgfältig berücksichtigen. 
Der Fundamentalsatz, von welchem der Verf. ausgeht, ist der, dass der 
Begriff des Staates derselbe für das Staatsrecht und für das Völkerrecht 
sein müsse, und um dies wissenschaftlich zu begründen, ist der Verf. ge- 
nötigt, den Begriff des Staates und seine wesentlichen Erfordernisse zu 
analysieren. Zu den wesentlichen Eigenschaften des Staates rechnet der 
Verf. die Souveränetät in dem Sinne der höchsten, sich selbst bestimmen- 
den, keiner anderen öffentlichen Gewalt rechtlich unterworfenen Macht. Wo 
dieses Kriterium fehlt, sei die politische Gemeinschaft kein Staat im Sinne, 
der Rechtswissenschaft, wenngleich sie wegen historischer Reminiszenzen 
oder diplomatischer Kourtoisie so genannt werde. Der Verf. steht, wie man 
sieht, auf der Basis der von ZoRN, BOREL, LE FUR u. a. entwickelten An- 
sicht und operiert auch mit denselben Gründen wie diese Gelehrten. Infolge
	        
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