Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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Inhaltes vor: der Staatswille kann entweder eines der staatlichen 
Volkselemente als vorberechtigt und alle anderen als minderbe- 
rechtigt bezeichnen, oder er kann mehrere der national verschie- 
denen Bestandteile des Staatsvolkes als vorberechtigt anerkennen 
und den Rest als minderberechtigt betrachten, oder endlich er 
kann alle seiner Gewalt unterstehenden Nationalitäten für voll- 
kommen gleichberechtigt erklären. Aus dieser, wie mich dünkt, 
erschöpfenden Feststellung der hier in Betracht kommenden Mög- 
lichkeiten ergeben sich nun in nationalrechtlicher Beziehung zwei 
einander ausschliessende Gruppen von Staaten, nämlich. der Na- 
tionalstaat und der Nationalitätenstaat. Zu der ersteren Kate- 
gorie gehören alle Staaten, in denen eine einzige Nation vorbe- 
rechtigt, die übrigen Nationalitäten minderberechtigt sind. Zur 
zweiten zählen einmal diejenigen Staaten, welche mehrere ihrer 
Nationen für privilegiert, die anderen aber für weniger berechtigt 
erklären: je nach der Zahl der bevorrechtigten Volksstäimme kann 
man hier von nationalem Dualismus, von nationaler Trias u.s. w. 
reden. Ferner aber gehören zur Gruppe des Nationalitäten- 
staates auch diejenigen staatlichen Gebilde, in denen sämtliche 
vertretenen Nationalitäten vollkommene Gleichberechtigung ge- 
niessen. Für den HERRNRITTschen Staat mit einer Hauptnation 
aber, noch dazu als Unterabteilung des national gemischten 
Staates, ist in diesem System kein Platz. Denn er unterscheidet 
sich juristisch in keiner Weise von HERRNRITTs „national ein- 
heitlichem Staate“, es handelt sich vielmehr hier nur um ethnisch- 
politische Gradverschiedenheiten. Gibt es doch, streng genom- 
men, überhaupt keine national einheitlichen Staaten im Sinne 
HERRNRITTS, sondern nur „Staaten mit einer Hauptnation* ! 
Auch die national einheitlichen Staaten HERRNRITTS enthalten 
ja fremdsprachige Volkselemente: Spanien und Frankreich haben 
ihre Basken, Frankreich zudem seine Bretonen. und Italiener, 
letztere sogar mit einem politischen Programm, Grossbritannien 
hat seine Iren, Walliser und Gälen, Italien seine Furlaner und
	        
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