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Inhaltes vor: der Staatswille kann entweder eines der staatlichen
Volkselemente als vorberechtigt und alle anderen als minderbe-
rechtigt bezeichnen, oder er kann mehrere der national verschie-
denen Bestandteile des Staatsvolkes als vorberechtigt anerkennen
und den Rest als minderberechtigt betrachten, oder endlich er
kann alle seiner Gewalt unterstehenden Nationalitäten für voll-
kommen gleichberechtigt erklären. Aus dieser, wie mich dünkt,
erschöpfenden Feststellung der hier in Betracht kommenden Mög-
lichkeiten ergeben sich nun in nationalrechtlicher Beziehung zwei
einander ausschliessende Gruppen von Staaten, nämlich. der Na-
tionalstaat und der Nationalitätenstaat. Zu der ersteren Kate-
gorie gehören alle Staaten, in denen eine einzige Nation vorbe-
rechtigt, die übrigen Nationalitäten minderberechtigt sind. Zur
zweiten zählen einmal diejenigen Staaten, welche mehrere ihrer
Nationen für privilegiert, die anderen aber für weniger berechtigt
erklären: je nach der Zahl der bevorrechtigten Volksstäimme kann
man hier von nationalem Dualismus, von nationaler Trias u.s. w.
reden. Ferner aber gehören zur Gruppe des Nationalitäten-
staates auch diejenigen staatlichen Gebilde, in denen sämtliche
vertretenen Nationalitäten vollkommene Gleichberechtigung ge-
niessen. Für den HERRNRITTschen Staat mit einer Hauptnation
aber, noch dazu als Unterabteilung des national gemischten
Staates, ist in diesem System kein Platz. Denn er unterscheidet
sich juristisch in keiner Weise von HERRNRITTs „national ein-
heitlichem Staate“, es handelt sich vielmehr hier nur um ethnisch-
politische Gradverschiedenheiten. Gibt es doch, streng genom-
men, überhaupt keine national einheitlichen Staaten im Sinne
HERRNRITTS, sondern nur „Staaten mit einer Hauptnation* !
Auch die national einheitlichen Staaten HERRNRITTS enthalten
ja fremdsprachige Volkselemente: Spanien und Frankreich haben
ihre Basken, Frankreich zudem seine Bretonen. und Italiener,
letztere sogar mit einem politischen Programm, Grossbritannien
hat seine Iren, Walliser und Gälen, Italien seine Furlaner und