Full text: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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für die unter dem bestimmenden Einfluss der Nationalitätsidee 
erfolgten Gebietsänderungen zutrifft. Dass es sich hiebei um die 
Bewohner und nicht um das Land gehandelt hat, kommt ja auch 
in dem engen Zusammenhang der Nationalitätsidee mit der Ple- 
biszittheorie zum Ausdruck, die auf dem Gedanken beruht, dass 
die Herrschaft über die Bewohner eines Landes nur mit deren 
Zustimmung eine Aenderung erfahren dürfe Allein die Plebis- 
zittheorie, die, folgerichtig zu Ende gedacht, zu einem förmlichen 
Loslösungsrecht der Staatsteile gegenüber dem Staatsganzen füh- 
ren müsste (vgl. STOERK, Option und Plebiszit S. 67) hat sich 
nie zu einem anerkannten Institute des Völkerrechtes zu kon- 
densieren vermocht. Weit eher gilt dies von der in einer ganzen 
Reihe von Verträgen des letzten Jahrhunderts vorkommenden 
Optionsklausel, der die genau entgegengesetzte Vorstellung zu 
grunde liegt, dass das Land, nicht aber die Herrschaft über die 
Bewohner, Gegenstand der Abtretung ist. 
Im Sinne der Optionsklausel gelangen die Bewohner des 
abgetretenen Gebietsteiles zunächst nur unter die Territorialho- 
heit des Erwerbers und erst nach Ablauf der Optionsfrist wer- 
den sie, soweit sie nicht rechtswirksam optiert haben, zu Ange- 
hörigen dieses Staates. Der Rechtsgrund des Erwerbes der 
Personalhoheit und damit des vollen Imperiums über die Be- 
wohner ist also nicht die Cession, sondern die formell freiwillige, 
stillschweigende Unterwerfung (vgl. STOERK a. a. S. 28, womit 
seine Auffassung der Option im Handbuch des Völkerrechtes II 
S. 613 und 614 freilich nicht übereinstimmt). 
Ich will hiebei nicht verschweigen, dass auch eine Ansicht 
vertreten wird, wonach trotz der Optionsklausel ein sofortiger 
Wechsel in der Staatsangehörigkeit der Bewohner eintreten soll. 
Allein diese Ansicht, die ihre Entstehung gewissen Inkonvenien- 
zen verdankt, die mit dem Uebergangsstadium der blossen Ter- 
ritorialhoheit verbunden sind, dabei aber selbst in die Verlegen- 
heit gerät, bei den Optierenden einen doppelten Wechsel der
	        
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