— 383 —
Der Gemeinwille müsste sein Objekt ausserhalb der Gemeinwol-
lenden suchen. Ein Gemeinwille im Innern des Verbandes ist
aber überhaupt nicht nachweisbar. Im Gegenteil bemerken wir
eine Vielheit von einzelnen, besonders wirkenden Willen, deren
Harmonie: durch das Gesetz zustande gebracht wird. Am ehesten
könnte man nöch den Willen des Gesetzgebers als Gemeinwille
bezeichnen; bei näherer Betrachtung ist aber auch dies nicht der
Fall. In der absoluten Monarchie ist der Wille des Gesetzge-
bers Wille einer einzelnen Person, ein Wille, der häufig die Bil-
ligung der grossen Masse der Volksgenossen nicht hat. In der
konstitutionellen Monarchie wird der Wille des Gesetzgebers durch
den Willen des Monarchen in Verbindung mit den Beschlüssen
der .Kammern gebildet; die übrigen Individualwillen werden (we-
nigstens rechtlich) nicht berücksichtigt, ihr Inhalt ist gleichgültig.
Selbst in den Kammern trefien wir keinen durch die Mitglieder
gebildeten Gemeinwillen an; gefordert wird überhaupt nicht ein
gemeinsamer Wille der Kammermitglieder, sondern nur ein durch
die Mehrheit der Mitglieder bewirkter Beschluss. In der Demo-
kratie selbst, wo das Volk zur Abstimmung über die Gesetze
berufen ist, bedarf es einer Vorlage und es entscheidet wieder
die Mehrheit. Man hat die Entstehung des Gewohnheitsrechts
auf einen Gemeinwillen zurückgeführt, allein, abgesehen. von der
verschwindenden Bedeutung dieser Rechtsbildung, ist es durchaus
nicht sicher, dass wir es dabei mit dem Ausfluss eines gemein-
samen Willens der Volksgenossen zu tun haben; wahrscheinlich:
ist auch hier ursprüngliche Quelle eine primitive Gesetzgebung.
Die Anordnungen der Verwaltung können kaum als Ausflüsse
eines Gemeinwillens betrachtet werden; der Inhalt dieser Erlasse
beruht regelmässig auf Erwägungen technischer Natur und setzt
eine Ausbildung der die Erlasse bewirkenden Personen voraus,
die nicht als Gemeingut angesehen werden kann. Aehnlich ver-
hält es sich auch mit der Willensbildung der Gerichte u. s. w.
Statt auf Einheit s*+»ssen wir bei Annahme eines internen