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Unseren gegenwärtig zu treffenden Anordnungen die landesväter-
liche Vorsorge dankbar zu erkennen Veranlassung erhalten, welche
Wir der Beibehaltung der polnischen Sprache als derjenigen,
welcher die Mehrzahl ihrer Bewohner angehört, widmen, ohne
dass Wir aber dem Gebrauch dieser Sprache in öffentlichen Ver-
handlungen dadurch mehr einzuräumen gesonnen sind, als der
Muttersprache eines Unsern Staaten einver-
leibten Volksstammes im Gegensatz zu der
Landessprache gebührt“®",
Inzwischen hatte Fürst Radziwill, enttäuscht über die ge-
ringen Erfolge seiner deutsch-polnischen Versöhnungspolitik, seine
Würde als Statthalter niedergelegt. Der Posten wurde nicht
wieder besetzt, der Oberpräsident war fortan auch in Posen der
alleinige höchste Vertreter der Staatsgewalt, und in dies wichtige
Amt war 1830 Eduard HEINRICH voN FLOTTWELL, ein Östpreusse
aus der Schule ScHöns, berufen worden. Seine Verwaltung hat
eine neue Aera des Deutschtums in der Provinz Posen einge-
leitet. Er brach mit dem alten System der Nachsicht und der
Zugeständnisse und begann eine planvolle Germanisierung des
Grossherzogtums. Dazu gehörte auch eine schärfere Betonung
des Vorranges der deutschen Sprache vor dem Polnischen. Schon
in dem am selben Tage wie der oben zitierte Landtagsabschied
erschienenen Regulativ °* ist diese Tendenz deutlich zu erkennen.
Darnach sollte jetzt im Grossherzogtum Posen auch der gegen-
seitige Schriftwechsel sämtlicher Administrativbehörden, mit Ein-
schluss der geistlichen und landschaftlichen, in deutscher Sprache
erfolgen. In demselben Geiste verfügte zwei Jahre später
(16. Juni 1834) die Königliche Verordnung über die Einrichtung
der Justizbehörden im Grossherzogtum Posen °®, dass, wenn ir-
gend eine Verhandlung in polnischer Sprache. aufgenommen oder
s v. Kamprz, Annalen d. inneren Verw. 1832 S. 297;
8 y, KAMPTZ, &. a. O. S. 851.
Ges.Sammlg. S. 75 ft.